Was kostet zu wenig Abstand auf der Autobahn?

Abstandsverstöße mit fatalen Folgen

Drängeln auf der Autobahn gehört mit Sicherheit nicht zu den besten Manieren im Straßenverkehr. Außerdem: Wer den erforderlichen Abstand zum Vordermann missachtet, riskiert einen Unfall und kann laut Bußgeldkatalog ordentlich zur Kasse gebeten werden. Mit welchen Sanktionen man bei Abstandsverstößen rechnen muss, aber auch, warum die entsprechenden Messverfahren durchaus fehleranfällig sind, erfahren Sie hier.

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Verhaltenskodex auf der Autobahn

Grundsätzlich muss jeder Verkehrsteilnehmer darauf achten, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß ist, dass er auch noch bei einer plötzlichen Bremsung rechtzeitig reagieren kann. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass der Vordermann einen guten Grund haben muss, um abrupt in die Eisen zu gehen.

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Bei Abstandsvergehen bekommt der Verursacher die volle Härte der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu spüren. Je nachdem, wie schnell der Fahrer und wie gering der Abstand zum Vordermann war, kann die Strafe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bis hin zu einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot reichen.

Das Strafmaß steigt dabei analog zur Höhe der Unterschreitung der erforderlichen Distanz. Auch macht es einen Unterschied, wie hoch der absolute Wert der gefahrenen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Verstoßes gewesen ist. Die nachstehende Tabelle enthält die komplette Übersicht im Detail:

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes75 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes160 €1 Punkt-
2/10 des halben Tachowertes240 €1 Punkt-
1/10 des halben Tachowertes320 €1 Punkt-
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes75 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes160 €2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes240 €2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes320 €2 Punkte3 Monate
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes180 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes240 €2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes320 €2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes400 €2 Punkte3 Monate

Wie man den Abstand berechnen kann

Wenn man den Tachowert also halbiert, ergibt sich der laut Vorschrift einzuhaltende Abstand. Wer zum Beispiel mit 100 km/h unterwegs ist, darf dem Vordermann nicht näher als 50 Metern auf die Pelle rücken. Hier greift auch die sogenannte 2-Sekunden-Regel. Diese besagt, dass man einen Abstand einhalten sollte, der so groß ist, dass man mindestens zwei Sekunden benötigt, um den Punkt auf der Straße zu erreichen, den das vorausfahrende Auto gerade passiert hat.

Innerorts hingegen gilt die Faustregel, dass der Abstand nicht geringer sein sollte, als die Strecke, die der Fahrer innerhalb einer Sekunde zurücklegt. Bei 50 km/h kann man hier von rund 15 Metern ausgehen. Als allgemeine Orientierung für den Fahrer können die Leitpfosten am Straßenrand dienen, die in der Regel im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.

Gängige Messmethoden bei Abstandsverstößen

Je höher die Geschwindigkeit, desto größer sind auch die Unfallfolgen – insbesondere die Gefahr von Personenschäden. Aus diesem Grund werden auch die meisten Abstandsmessungen auf Autobahnen durchgeführt. Dabei stehen den Messbeamten mehrere Methoden zur Verfügung.

Beim Abstandsblitzer wird ein Fahrbahnabschnitt in ein virtuelles Messfeld eingebettet, das von einer Brücke aus mittels Videokamera in den Blick genommen wird. Die integrierte Software erkennt anhand von Markierungen auf der Fahrbahn, ob die Verkehrsteilnehmer den Abstand eingehalten haben. Bei Zuwiderhandlung werden Fahrer und Fahrzeug auf Zelluloid gebannt.

Ähnlich funktioniert die Videoabstandsmessanlage. Hierbei kommen jedoch zwei Videokameras in Kombination mit einer Videostoppuhr zum Einsatz, die den Abstand anhand der erfassten Fahrzeit zwischen zwei Punkten ermittelt.

Daneben gibt es auch die Messung mithilfe des sogenannten ProViDa-Systems, bei dem ein nachfahrendes, zumeist ziviles, Polizeifahrzeug den Verkehr vor sich auf Video aufzeichnet. Im Rahmen eines solchen Videonachfahrsystems müssen die Beamten dem Fahrzeug in einem möglichst konstanten Abstand folgen und die eigene Geschwindigkeit – die ja als Referenzwert dient – protokollieren. Unter Umständen darf die Polizei den Abstand auch mit Augenmaß schätzen.

Tolerante Polizeiarbeit

Um etwaigen Messfehlern gerecht zu werden, gilt, wie auch bei Geschwindigkeitsmessungen, beim Abstandsverstoß das Gebot der Toleranz. So gilt ein Toleranzabzug von 3 km/h bei einem Tempo von bis zu 100 km/h und von 3 Prozent bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Deutlich großzügiger ist der Gesetzgeber bei der Schätzungs-Variante. In diesem Fall werden 20 Prozent der Geschwindigkeit subtrahiert.

Fehlerhafte Messungen als Einspruchsmotivation

Wer trotz Toleranzabzug einen Bußgeldbescheid in den Händen hält, sollte nicht postwendend bezahlen. In einem Bußgeldverfahren können folgende Fehler durchaus zum Freispruch des Betroffenen führen: Neben den üblichen Verdächtigen, wie eine fehlende Eichung oder nicht ordnungsgemäße Wartung des Blitzers sowie ein mangelhaftes Messprotokoll, kann es auch zur falschen Positionierung der Messgeräte kommen. So etwa, wenn die Kamera nicht im richtigen Winkel auf die Fahrbahn gerichtet ist.

Auch schlechte Sicht aufgrund von ungünstigen Wetter- und Witterungsbedingungen, dichter Verkehr oder der Spurwechsel eines anderen Autofahrers können die Messungen verfälschen. Insbesondere aber die auf menschlichen Schätzungen basierenden Abstandsvorwürfe müssen wasserdicht sein, um vor Gericht zu bestehen.

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