Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt?
Post von der Bußgeldstelle ist niemals ein gutes Zeichen. Doch gerade bei einem Anhörungsbogen heißt es erst einmal, Ruhe zu bewahren. Denn ganz gleich, ob Sie wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurden oder Ihnen ein Rotlicht-, Abstands- oder Handyverstoß zur Last gelegt wird – Angaben zur Tat, die Sie selbst belasten können, müssen Sie nicht machen. Lediglich die eigenen Personalien im Dokument sollten überprüft und bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben berichtigt werden, um im Anschluss den Anhörungsbogen mit den geänderten Daten zurück an die Behörde zu senden.
Kurz und knapp
Dieses Video ist im erweiterten Datenschutzmodus von Youtube eingebunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwendeten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Technologien".
Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung von YouTube (Google).
Thema des Videos: Muss ein Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt werden?
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Formelle Fehler im Anhörungsbogen
Generell empfiehlt es sich, den Anhörungsbogen auf Vollständigkeit aller Angaben zu prüfen. Schließlich kommt es auch vor, dass das Aktenzeichen sowie Kennzeichens Ihres Fahrzeuges und die Benennung von Tatzeit- und -ort fehlerhaft sind. Ebenso sollten Beweismittel, die verhängten Sanktionen und eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht fehlen. Tauchen hier schon Fehler auf, ist es gut möglich, dass diese auch im darauffolgenden Bußgeldbescheid zu finden sind. Handelt es sich dabei um besonders gravierende falsche Angaben, haben Sie etwas in der Hand, um gegen die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe juristisch vorzugehen.
Im Anhörungsbogen müssen Sie keine Angaben machen, mit denen Sie sich selbst belasten. Fehlerhafte Einträge zu Ihren Personalien sollten allerdings korrigiert werden.
Der Anhörungsbogen – das sollten Sie außerdem wissen …
- Wenn Sie zum Tatzeitpunkt nicht am Steuer saßen, aber keine Aussage zum Fahrer machen möchten, müssen Sie mit Sanktionen wegen unterlassener Mitwirkung in Form einer Fahrtenbuchauflage rechnen. Im Falle eines nahen Verwandten kann von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Letzteres schützt aber nicht automatisch vor Sanktionen.
- Eine Person anzugeben, die gar nicht gefahren ist, gilt als falsche Verdächtigung und damit als strafbare Handlung, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben kann.
- Wer direkt nach dem Verkehrsverstoß in eine mobile Kontrolle der Polizei gerät, erhält die Möglichkeit einer Anhörung vor Ort. Diese ersetzt oftmals einen schriftlichen Anhörungsbogen, sodass die Behörde befugt ist, direkt den Bußgeldbescheid zu erlassen.
- Eine Anhörung unterbricht die dreimonatige Verjährungsfrist des Bußgeldbescheides. Ab dem Versanddatum des Anhörungsbogens beginnt die Verjährung also von vorn.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
Das könnte dich auch interessieren:
Ich benötige weitere Informationen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: