Wer hat im Bußgeldverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Zeugnisverweigerungsrecht im Bußgeldverfahren

Ihr Fahrzeug wurde geblitzt – was nun? Als vermeintlicher Verursacher eines Verkehrsverstoßes müssen Sie weder sich selbst belasten, noch belastende Aussagen tätigen in Bezug auf den Ehepartner, Lebenspartner, den Verlobten oder die Verlobte, oder in gerader Linie Verwandte wie Eltern und Kinder. Zu diesem begrenzten Personenkreis müssen Sie also keine Angaben im Zeugen- oder Anhörungsbogen machen.

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Thema des Videos: Wer kann vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?

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Wann eine Fahrtenbuchauflage droht…

Wenn Sie die Bußgeldstelle trotz Zeugnisverweigerungsrechts mit einer Fahrtenbuchauflage sanktioniert, lohnt sich die Konsultation eines Anwalts. Hier könnte ein Einspruch erfolgreich sein. Vermeiden Sie es aber Freunde und Arbeitskollegen zu benennen, wenn diese während des Verkehrsverstoßes am Steuer saßen, ist mit der Verordnung einer Fahrtenbuchauflage als Strafe für unterlassene Mitwirkung fast immer zu rechnen. Bei einer Falschaussage wird es richtig brenzlig: Wer nach einem Delikt im Straßenverkehr vorsätzlich einen Fahrzeugführer benennt, der gar nicht gefahren ist, begeht eine strafbare Handlung gemäß § 164 Abs. 2 StGB.

Wenn Ihnen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, müssen Sie sich selbst nicht belasten. Auch Ehepartner, Lebenspartner, Verlobte sowie Eltern und Kindern stehen unter dem Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts.

Was Sie bei einer Fahrtenbuchauflage beachten sollten

Eine Fahrtenbuchauflage ist kein Zuckerschlecken. Hierbei muss der Fahrer mindestens sechs Monate lang bei jeder zurückgelegten Strecke Datum und Uhrzeit von Antritt und Ende der Fahrt sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs notieren. Auch eine eigenhändige Unterschrift darf dabei nicht fehlen.

Wer hat im Bußgeldverfahren ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Des Weiteren hat die zuständige Behörde das Recht, Sie jederzeit aufzufordern, Ihr Fahrtenbuch vorzulegen. Bei Missachtung dieser Auflage sind mindestens 100 Euro Bußgeld fällig. Übrigens: Konnte bereits ein Geschwindigkeitsverstoß mit Ihrem Fahrzeug durch die Behörde nicht aufgeklärt werden, ist bei wiederholtem Verstoß und fehlender Mitwirkung von Ihnen eine Fahrtenbuchauflage so gut wie sicher.

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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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