Kann ich mit dem Fahrrad geblitzt werden?

Beim Fahrradfahren geblitzt

Ja, das ist möglich. Wer mit dem Fahrrad die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet oder bei Rot über die Ampel fährt, kann genauso wie ein Auto- oder Motorradfahrer geblitzt werden. Entsprechende Sanktionen sind laut Gesetz auch für den Fahrradfahrer zu erwarten. Das Problem für die Behörden besteht allerdings in der erfolgreichen Ermittlung des Verkehrssünders. Da ein Fahrrad kein Kraftfahrzeugkennzeichen besitzt, sagt das Blitzerfoto wenig über den Täter aus.

Ein Fahrradfahrer überfährt eine Kreuzung, dabei wurde er geblitzt.

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Mobile Blitzer gegen Fahrrad-Rowdys

Wird der Biker allerdings mittels eines mobilen Blitzers bei einem Geschwindigkeitsverstoß erwischt, kann er bei einer Verkehrskontrolle rausgewunken und zur Rechenschaft gezogen werden. Zwar gilt für Fahrradfahrer generell keine verbindliche Tempobegrenzung, da ein Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung kein Kraftfahrzeug ist. Dennoch müssen Geschwindigkeit und Verhalten des Radlers angemessen sein – schließlich kann man auch auf zwei Rädern ohne Motor ganz schön Fahrt aufnehmen und folgenschwere Zusammenstöße verursachen.

Für Radfahrer gibt es kein festgelegtes Tempolimit. Sobald aber eine Gefährdung für Fußgänger vorliegt, ist der Punkt in Flensburg sicher.

Daher dürfen Sie beispielsweise mit dem Fahrrad auch nicht mit 50 km/h in einer Tempo-30-Zone unterwegs sein. Spätestens, wenn Fußgänger durch den rasanten Fahrstil eines Radlers gefährdet werden, drohen ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Addiert sich der Eintrag in Flensburg mit weiteren Punkten, droht Ihnen der Entzug des Führerscheins. E-Bike-Fahrer müssen sich übrigens besonders vorsehen. Während das lediglich bis zu 25 km/h elektronisch unterstützte Pedelec (Pedal Electric Cycle) zu den Fahrrädern zählt – und damit auch deren Verkehrsbestimmungen unterliegen – bringt es der Antrieb des S-Pedelecs auf stolze 45 km/h. Mit diesen Bikes dürfen Sie häufig nicht auf normalen Radwegen fahren. Sie werden als Kleinkrafträder eingestuft und demzufolge auch einem anderen Fahrzeug- und damit Bußgeldkatalog zugeordnet.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit Fahrrad

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Unangepasst Fahrrad-Geschwindigkeit
...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden30 €1 Punkt-
...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden35 €1 Punkt-

Mit dem Fahrrad an der Ampel geblitzt – das kann teuer werden!

Auch mit einem Punkt, aber mit deutlich höheren Bußgeldsätzen werden Rotlichtverstöße von Fahrradfahren sanktioniert, da die Unfallgefahr für alle Beteiligten extrem hoch ist. Wie bei Pkw, Lkw und Motorrädern verschärft sich das Strafmaß zudem, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war, es sich also nicht mehr nur um einen einfachen, sondern einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

Etwas tricky verhält es sich mit den Regelungen für Radler hinsichtlich der Befolgung von Fußgängerampeln. Seit dem 01.01.2017 gilt nämlich laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO, dass sich Fahrradfahrer stets nach dem Grün- oder Rotlicht der Fahrbahnampel für Autofahrer richten müssen. Es sei denn, Sie fahren auf dem Radweg und treffen dabei auf eine Fußgängerampel mit Fahrradpiktogrammen – nur dann gelten für Radfahrer die Lichtzeichen im gleichen Maße wie für Fußgänger. Sind spezielle Fahrradampeln vorhanden, muss sich der Radfahrer natürlich danach richten.

Bußgeldkatalog Rote Ampel Fahrrad

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt.60 €1 Punkt-
… mit Gefährdung100 €1 Punkt-
… mit Sachbeschädigung120 €1 Punkt-
.. bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen100 €1 Punkt-
… mit Gefährdung160 €1 Punkt-
… mit Sachbeschädigung180 €1 Punkt-

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