Was kann ich machen, wenn ich geblitzt worden bin?

Geblitzt? Was nun?

Was kann ich machen, wenn ich geblitzt worden bin?

Geblitzt worden – was nun? Diese Frage stellt sich der Betroffene zu Recht. Schließlich können Tempoverstöße, das Fahren über eine rote Ampel sowie Abstandsverstöße und Handy am Steuer ganz schön teuer werden. Welche Strafen der Bußgeldkatalog bereithält, wann der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen kommt und wie Sie die Vorwürfe anfechten können, soll im Folgenden genauer unter die Lupe genommen werden …

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Geblitzt worden – diese Strafen sieht der Gesetzgeber vor!

Bußgelder, Punkte, Fahrverbot! Das hört kein Autofahrer gerne. Wer allerdings zum falschen Zeitpunkt zu fest auf das Gaspedal tritt oder am Steuer eine SMS verfasst, ist vor Sanktionen dieser Art nicht gefeit. Hier erfahren Sie, was laut Bußgeldkatalog bei Rotlicht-, Abstands- und Handyvergehen auf Sie zukommen kann. Geschwindigkeitsverstöße für Pkw’s und Motorräder haben wir nachfolgend einmal exemplarisch aufgeführt:

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

Geschwindigkeitsüberschreitung – Innerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 70 €--
21 - 25 km/h 115 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 180 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 260 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 400 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 560 €2 Punkte2 Monate
61 - 70 km/h 700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Geschwindigkeitsüberschreitung- Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Handy am Steuer

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt
... beim Führen eines Fahrzeugs100 €1 Punkt-
... mit Gefährdung150 €2 Punkte1 Monat
... mit Sachbeschädigung200 €2 Punkte1 Monat
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt75 €1 Punkt-

Rotlichtverstoß

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Rotlichtverstoß (ohne Rechtsabbiegen mit Grünpfeil)90 €1 Punkt-
… mit Gefährdung200 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €2 Punkte1 Monat
… bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens200 €2 Punkte1 Monat
… mit Gefährdung320 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €2 Punkte1 Monat

Abstandsverstoß

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes75 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes160 €1 Punkt-
2/10 des halben Tachowertes240 €1 Punkt-
1/10 des halben Tachowertes320 €1 Punkt-
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes75 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes160 €2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes240 €2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes320 €2 Punkte3 Monate
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes180 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes240 €2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes320 €2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes400 €2 Punkte3 Monate

Bußgeldbescheid: Fristen & Verjährung

Fristen einhalten ist ein ganz entscheidender Punkt in Bezug auf den Ausgang eines Bußgeldverfahrens. Zum einen muss der Betroffene darauf achten, seinen Einspruch innerhalb von vierzehn Tagen einzulegen. Zum anderen ist die Behörde verpflichtet, den Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Macht sie das nicht, sind die Tatvorwürfe verjährt und ein Einspruch ist gar nicht mehr nötig. Eine Anhörung – ganz gleich, ob mündlich bei einer Verkehrskontrolle oder schriftlich in Form eines Anhörungsbogens – verlängert die Verjährungsfrist allerdings um weitere drei Monate. Die Frist einer Verjährung kann zudem aus anderen Gründen verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeldvorwürfen nachlesen.

Das Bußgeldverfahren und seine Fehlerquellen

Kein Mensch ist fehlerlos – auch nicht die Mitarbeiter einer Bußgeldstelle. Die Folge: So mancher Bußgeldbescheid hat durchaus formelle Fehler aufzuweisen. Dazu gehören:

  • ein falsches Aktenzeichen
  • lückenhafte Angaben zur beschuldigten Person
  • Fehler in der Fristberechnung
  • kein angefügtes Blitzerfoto
  • keine Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verstoßes
  • fehlende Angaben zu den Nebenfolgen
  • keine Rechtsmittelbelehrung

Hierbei ist zu beachten, dass nicht ein Formfehler allein schon ausreichen muss, um die Vorwürfe zu entkräften. Zudem sind nicht alle Formalitäten von Bedeutung – so ist ein Bußgeldbescheid sehr wohl ohne Unterschrift des Mitarbeiters der Bußgeldbehörde gültig. Doch auch die Technik und deren Bedienung sind fehleranfällig. Nicht ausreichend geschulte Messbeamte, unregelmäßig gewartete und geeichte Blitzer sowie schlechte Sichtverhältnisse aufgrund von Regen, Schneefall oder Dunkelheit können die Ergebnisse einer Messung beeinflussen.

Wer geblitzt worden ist und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, um die Vorwürfe überprüfen zu lassen.

Geblitzt worden in der Probezeit

Ein Sonderfall bei der Sanktionierung von Verkehrsordnungswidrigkeiten stellt die Probezeit dar. Als Fahranfänger steht man nämlich unter besonderer Beobachtung und wird bei Verstößen härter bestraft. Hier erwartet den Fahranfänger je nach Vergehen ein Eintrag wegen eines A- oder B-Verstoßes.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
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Zu den A-Verstößen zählen unter anderem Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlichtverstöße sowie Abstands- und Mobiltelefonvergehen, zu den B-Verstößen das Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, unzureichende Bereifung und Kennzeichenmissbrauch. Je nach Anzahl und Kombination der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten kann es zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Nobody is perfect, auch nicht die Bußgeldstelle. Daher gibt viele Gründe, warum Vorwürfe in einem Bußgeldverfahren anfechtbar sein können!

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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