Mit Mietwagen geblitzt
Mieten schützt vor Blitzern nicht! Ganz gleich, ob während einer Probefahrt mit dem flotten Vorführmodell Ihrer Wahl oder am Steuer des Pkw einer Autovermietung – wer hier geblitzt wurde, muss mit Post von der Bußgeldstelle rechnen. Wie die Fahrzeughalter in solchen Fällen verfahren und was Sie dagegen tun können, soll im Folgenden erläutert werden.
Kurz und knapp
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Thema des Videos: Geblitzt mit einem Mietwagen oder Car-Sharing-Fahrzeug.
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Mit dem Leihwagen geblitzt – was nun?
Wer mit dem Mietwagen zu schnell gefahren oder an einer roten Ampel geblitzt worden ist, wird in der Regel auch dafür belangt. Denn die zuständige Behörde ermittelt über das Kennzeichen den Halter des Fahrzeuges – also den Autoverleih – der wiederum anhand von Abhol- und Rückgabezeiten genau feststellen kann, wer zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes der Fahrer war. Die Kosten für den geblitzten Fahrer eines Mietwagens weichen nicht von den üblichen Bußgeldkatalog-Sanktionen eines Tempo- oder Rotlichtverstoßes ab. Das gilt natürlich auch, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden oder den Abstand nicht eingehalten haben.
Verkehrsverstoß mit dem Mietwagen – zusätzliche Kosten!
Doch bei den Blitzer-Strafen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder einem Fahrverbot bleibt es häufig nicht, wenn Sie als Fahrer eines Mietwagens geblitzt wurden. Als Entschädigung für den Mehraufwand bei der Ermittlung des Verkehrssünders verlangen die Mietwagenanbieter eine Servicepauschale von bis zu 30 Euro. Die Aufschläge bei Carsharing-Anbietern sind übrigens deutlich geringer. Im Falle eines erfolgreichen Einspruchs gegen die Bußgeldvorwürfe wird aber in jedem Fall auch die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Auch als Fahrer eines Mietwagens erwarten Sie bei einem Verkehrsverstoß die entsprechenden Sanktionen – inklusive einer Bearbeitungsgebühr des Autoverleihs.
Eine Möglichkeit, diese Extrakosten zu vermeiden, gibt es allerdings: Melden Sie den Verkehrsverstoß selbst bei der Polizei, kann der Umweg über die Mietwagenfirma umgangen werden. Dafür müssten Sie sich Ihres Vergehens allerdings sehr sicher sein, um nicht im Zweifel schlafende Hunde zu wecken – wenn Sie zum Beispiel eine Überschreitung des Tempolimits angeben, die gar nicht erfasst wurde.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
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