Blitzerarten

Blitzerarten

Blitzerarten gibt es viele verschiedene. Sie unterscheiden sich sowohl von der Technik als auch vom Gehäuse und vom Einsatz. Die Polizei setzt sie hauptsächlich für Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße ein. Allerdings werden Blitzer auch für die Nachverfolgung von Handy- und Abstandsverstößen genutzt. Ausführliche Beiträge zu den verschiedenen Blitzerarten finden Sie in den Artikeln weiter unten.

Ein Taxi überquert eine Kreuzung. An der Seite steht eine Blitzerart, die stationäre Blitzersäule Poliscan.

Verfahren und Messtechniken

Hierzulande werden Verkehrssünder entweder mit Radar-, Laser- oder Lichtschrankentechnik geblitzt. Ganz gleich, ob man Blitzer als Abzocke oder wichtige Unfallpräventionsmaßnahme betrachtet, Fehler beim Messen von Tempoverstößen oder bei Aufnahmen von Rotlichtvergehen sind keine Seltenheit. Selbst wenn die Messbeamten alles richtig gemacht haben, die örtlichen Gegebenheiten angemessen sind und die Geräte auch regelmäßig geeicht wurden, sind technische Probleme nicht immer von der Hand zu weisen. Hier die Funktionsweisen und häufigsten Fehlerquellen der wichtigsten Messverfahren:

In Deutschland kommen überwiegend Blitzerarten wie Radar- und Laser-Blitzer sowie die Lichtschrankenmessung zum Einsatz. Neben fest installierten Blitzanlagen werden auch zunehmend mobile Blitzer verwendet.

Radargerät: Das Gerät sendet elektromagnetische Wellen, die von den vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert und durch einen Radarsensor empfangen werden. Mithilfe dieses Doppler-Effekts wird die Geschwindigkeit des jeweiligen Kraftfahrzeugs errechnet. Messfehler treten auf, wenn die Radaranlage falsch justiert ist, mehrere Objekte gleichzeitig gemessen werden, ein Fahrzeug die Spur wechselt und der ausgelöste Blitz zum Beispiel von einem Verkehrsschild reflektiert wird.

Lasermessgerät: Hier werden Lichtimpulse ausgesendet und reflektiert. Multispektralkameras nehmen das zurückgeworfene Licht in mehreren Wellenlängen auf und berechnen damit die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs. Insbesondere mobile Messgeräte wie Laserpistolen sind fehleranfällig, wenn etwa die Zieloptik falsch justiert oder das Gerät während der Messphase bewegt wird. Zudem müssen Lkw, Pkw oder Motorrad parallel zur Fahrbahn sein, damit der Winkel beim Blitzen stimmt.

Lichtschrankenmessgerät: Wenn ein Fahrzeug mehrere Lichtschranken auf einem Streckenabschnitt passiert, wird aus der vergangenen Zeit zwischen den Unterbrechungen die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt. Um Fehler zu vermeiden, dürfen niemals mehrere Fahrzeuge nebeneinander durch die Lichtschranke fahren. Auch muss der Blitzer erschütterungsfrei positioniert werden, um verlässliche Daten zu erheben.

Mobile Blitzer, stationäre Blitzer & Messung durch Nachfahren

Im Gegensatz zu fest installierten Blitzanlagen können beim Einsatz von mobilen Blitzern deutlich mehr Fehler passieren. Ist der Blitzer korrekt justiert? Sind die Messbeamten im Umgang mit Messgeräten wie Laserpistolen ausreichend geschult? Dazu kommt, dass mobile Blitzer häufig in einem Anhänger versteckt oder mit Ästen und Blättern getarnt werden. Die Tarnung von mobilen Messgeräten ist zwar legal, kann aber zu ungenauen Aufnahmen führen.

Auch die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mittels der ProViDa-Technik liefert nicht immer einwandfreie Ergebnisse. Hier muss der Abstand zwischen Polizeiauto und dem potenziellen Verkehrssünder möglichst konstant sein, damit verwertbare Messergebnisse zustande kommen.

Über die Fehleranfälligkeit von Blitzern

Jedes Messverfahren hat neben seiner Bedeutung für die Verkehrssicherheit auch seine Tücken. Befolgen die Messbeamten dabei nicht die Anweisungen des Herstellers und kommt es zu Abweichungen bei der Installation, können Messfehler entstehen, die eine Anfechtung erfolgsversprechend machen. Manchmal ist die Fehlerquelle auch banal und trotzdem nicht auszuschließen. Ein Paradebeispiel dafür sind Messergebnisse, die einem falschen Kraftfahrzeug beziehungsweise Fahrer zugeordnet wurden. Verwechslungen diese Art hat es durchaus schon gegeben – ein Grund mehr, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.

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