Ampelblitzer – Geblitzt bei Rot?

Ampelblitzer – Geblitzt bei Rot?

Um Unfällen sowie Rotlichtverstößen entgegenzuwirken, werden sogenannte Ampelblitzer aufgestellt. Sie arbeiten mit Sensoren, die unter der Fahrbahn angebracht sind. Ampelblitzer lösen zweimal aus. Das erste Mal vor der Haltelinie, um den Fahrer sowie das Kennzeichen wahrzunehmen und das zweite Mal, sobald die Haltelinie überfahren wird. Durch die Übertretung der zweiten Linie lässt sich feststellen, ob der Betroffene auch wirklich über die rote Ampel gefahren ist oder noch rechtzeitig zum Stehen kam. Ist der Fahrer nicht weitergefahren, wird kein Bußgeld wegen eines Rotlichtverstoßes fällig. Anhand beider Fotos kann zudem das Tempo des Fahrzeugs berechnet werden. Da oftmals mit dem Rotlichtverstoß ein Geschwindigkeitsverstoß einhergeht.

Eine rot leuchtende Ampel mit einer stationären Blitzersäule, die als Ampelblitzer funktioniert.

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Kann man die Ampelblitzer erkennen?

Moderne Blitzer können den Fahrer unbemerkt blitzen. Durch die Verwendung von Schwarzlicht ist keine Lichtquelle mehr wahrzunehmen. Die meisten Blitzer geben jedoch ein deutliches Lichtsignal ab, wenn sie auslösen. Die Geräte sind immer unweit von Ampeln aufgestellt. Trotzdem ist nicht jedes technische Gerät, das an einer Ampel montiert ist, ein Blitzer. Oftmals sind Bewegungsmelder in der Nähe von Signalanlagen angebracht, um an verkehrsschwachen Straßen Fahrzeuge zu erkennen und das Ampellicht nach Bedarf zu wechseln.

Zeigt die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot an

Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel beim Überqueren bereits länger als eine Sekunde Rot anzeigt. Demnach liegt der Zeitraum für einen einfachen Verstoß bei unter einer Sekunde. Überfährt der Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel und das Fahrzeug kommt noch vor der Gefahrenzone zum Stehen, entsteht ein Haltelinienverstoß mit einem Bußgeld von unter zehn Euro. Im Falle der beiden anderen Verstöße kommt man allerdings nicht so günstig davon.

Rotlichtverstoß – das sind die Sanktionen

Eine rote Ampel zu überfahren gilt nicht gerade als Kavaliersdelikt. Dies dürfte auch der Grund sein, warum in Deutschland relativ hohe Bußgelder dafür angesetzt sind. Diese Sanktionen drohen bei einem Rotlichtverstoß:

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Rotlichtverstoß (ohne Rechtsabbiegen mit Grünpfeil)90 €1 Punkt-
… mit Gefährdung200 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €2 Punkte1 Monat
… bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens200 €2 Punkte1 Monat
… mit Gefährdung320 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €2 Punkte1 Monat

Schnell noch über Gelb? Lieber nicht

Wer kennt das nicht?! Es wird gelb und man rauscht noch schnell an der Ampel vorbei. Besser wäre es allerdings, man verstünde diese Ampelphase nicht als Appell zum Gas geben, denn gemäß § 37 der Straßenverkehrsordnung bedeutet eine gelbe Ampel: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Daher lösen auch manche Ampelblitzer bei Gelb aus. Wer also bequem halten kann, sollte dies auch tun. Ansonsten kann das Überfahren der Ampel bei Gelb 10 bis 15 Euro Verwarngeld kosten. Eine Vollbremsung muss man dennoch nicht hinlegen. Denn man muss nur anhalten, wenn das Bremsen ohne Gefahr möglich ist. Ist das nicht der Fall, soll und darf man sogar schleunigst weiterfahren. 

Grundsätzlich gilt, dass die Dauer der Gelbphase von der Höchstgeschwindigkeit abhängig ist. In der Regel werden diese Vorgaben auch beachtet, doch kann es manchmal zu Abweichungen zwischen der tatsächlichen Gelbphase und der im Messgerät eingestellten kommen.

Einspruch kann sich lohnen

Wurde man geblitzt, ist es ratsam Einspruch einzulegen, so zeigt es ein Urteil des Amtsgerichts Köln. Eine Frau hatte wegen eines Rotlichtverstoßes einen Bußgeldbescheid erhalten. Sie soll die Haltelinie einer roten Ampel überquert haben, nachdem diese schon mehr als eine Sekunde Rot gewesen sei. Die Sachverständigen ermittelten jedoch, dass die Ampel höchstens eine halbe Sekunde rot gewesen sein konnte und nicht wie angegeben über eine Sekunde. Dies erschloss sich aus den Angaben zweier Polizisten. Nach deren Aussage habe sich die Fahrerin beim Umspringen der Ampel zwei Autolängen hinter der Linie befunden. Die Frau kam mit einem Bußgeld sowie Punkt und ohne Fahrverbot davon (Az: 815 OWi-982 Js 5076/15).

Mythos: Videoüberwachung durch Kameras

Einige Verkehrsteilnehmer nehmen an, dass Rotlichtverstöße inzwischen auch mithilfe von Kameras an den Ampeln verfolgt werden. Diese Form der Verkehrskontrolle ist nach vorliegenden Informationen nur eine Erfindung. Noch gibt es diese Form der Videoüberwachung nicht. Die Kameras dienen lediglich der Verkehrsbeobachtung, um die Ampelschaltung sinnvoller zu gestalten. Die Auflösung des Videomaterials sei so minimal, sodass keine Identifikation von Personen stattfinden könne.

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