Getarnter Blitzer
Im Kofferraum eines zivilen Einsatzwagens der Polizei versteckt oder mit Ästen und Laub bedeckt – so trickreich werden Blitzanlagen zur Messung von Tempoverstößen getarnt. In solchen Fällen ist es schwierig, als Fahrer rechtzeitig vom Gas zu gehen, was Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen kann. Geht es bei dieser Handhabung mobiler Blitzer denn mit rechten Dingen zu? Die Antwort lautet ja. Doch gerade das Tarnen von Radarfallen kann zu so manchem Fehler führen. Welche das sind und wie man als betroffener Autofahrer dagegenhalten kann, erfahren Sie hier.
Kurz und knapp
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Thema des Videos: Darf ein Blitzer getarnt sein?
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Sind getarnte Blitzer anfechtbar?
Während fest installierte Blitzanlagen wenig überraschend sind, erwischen mobile Blitzer deutlich mehr Verkehrsteilnehmer mit zu hoher Geschwindigkeit. Zudem kann man diese auch leichter verbergen. Tarnnetze, inmitten von Sperrmüll, und natürliche Verstecke wie Bäume oder Büsche sind im Arbeitsalltag von Messbeamten keine Seltenheit. Gleichzeitig aber ein guter Grund, Ihren Bußgeldbescheid infrage zu stellen. Herabhängende Zweige und Blätter können nämlich zu ungenauen Aufnahmen führen – wie alles, was nicht nur den Blitzer, sondern auch dessen Sichtfeld verdeckt.
Das Tarnen von Blitzern ist den Behörden generell erlaubt. Dennoch lohnt sich im Einzelfall die Prüfung der Bußgeldvorwürfe, da diese Praxis nicht unumstritten ist.
Blitzer und ihre Folgen – die Strafen des Bußgeldkataloges
Wer von einem Blitzer fotografiert worden ist, sollte die Anfechtung der Bußgeldvorwürfe stets in Erwägung ziehen. Schließlich können die Sanktionen große Auswirkungen auf Kontostand und Führerschein des Fahrers haben. Das belegen folgende Beispiele aus dem Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsverstöße können mit bis zu 800 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot bestraft werden. Ein Rotlichtvergehen schlägt im Extremfall ebenfalls mit zwei Punkten, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von 360 Euro zu Buche. Doch wo kann man sich bei Bußgeldbescheiden helfen lassen?
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
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