Gegen die Fahrtrichtung blitzen
Ist es wirklich erlaubt, wenn Polizei oder Behördenmitarbeiter ihren Dienstwagen entgegen der Fahrtrichtung parken, um Blitzerfotos zu schießen? Ja. Eine Geschwindigkeitsmessung auf der gegenüberliegenden Straßenseite widerspricht nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. In Ausnahmefällen wird es den Behörden nämlich ermöglicht, mobile Blitzer entsprechend zu positionieren, um etwa besonders unfallanfällige Verkehrspunkte zu überwachen. Das regeln die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung. Nachfolgend zeigen wir auf, unter welchen Bedingungen sonst noch geblitzt werden darf und wann sich die Anfechtung von Bußgeldvorwürfen lohnen kann.
Kurz und knapp
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Thema des Videos: Darf von der gegenüberliegenden Straßenseite geblitzt werden?
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
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Wie & wann ist Blitzen erlaubt?
Der Zweck heiligt die Mittel! Polizeibeamten ist es beim Nachfahren eines Temposünders sogar gestattet, selbst die Geschwindigkeit zu überschreiten. Dabei muss allerdings die Sicherheit aller beteiligten Verkehrsteilnehmer stets gewährleistet sein. Verschiedene Tageszeiten und Witterungsbedingungen schieben den Ermittlungen von Verkehrsverstößen ebenfalls keinen Riegel vor: Nichts spricht grundsätzlich dagegen zu blitzen, wenn es regnet, schneit oder die Straßen mit Glatteis bedeckt sind.
Von der gegenüberliegenden Straßenseite zu blitzen ist nach § 35 StVO in Ausnahmefällen erlaubt. Die Messbeamten müssen aber beim Positionieren des Blitzers auf den korrekten Winkel zur Fahrbahn achten.
Über die Fehleranfälligkeit von Radarfallen in Ausnahmesituationen
Qualität und Verwertbarkeit der Messergebnisse werden durch Blitzen entgegen der Fahrtrichtung nicht beeinträchtigt, wohl aber kann bei Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe geprüft werden, ob der Blitzer im richtigen Winkel zur Fahrbahn positioniert wurde. Letzteres gilt auch für das Blitzen in Kurven. Bei ungünstigen Wetter- und Lichtverhältnissen hingegen ist die Möglichkeit ungleich höher, dass Blitzanlagen ungenaue Ergebnisse liefern. Daher sollte der Fahrer im Falle eines Bußgeldbescheides stets die gegen ihn erhobenen Vorwürfe prüfen lassen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
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