Was mache ich bei einem fehlerhaften Bußgeldbescheid?
Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren oder das Missachten einer roten Ampel kann zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot führen. Was aber, wenn die Bußgeldvorwürfe nicht berechtigt sind? Welche Fehlerquellen es bei einem Bußgeldbescheid geben kann und wie man unkompliziert an einen juristischen Beistand gelangt, erfahren Sie hier.
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Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe einlegen
Nur weil die Bußgeldbehörde Vorwürfe erhebt, müssen diese nicht zwangsläufig richtig sein. Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchte, kann gemäß § 67 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch einlegen. Läuft die Einspruchsfrist an einem Wochenende oder Feiertag ab, ist es möglich, den Einspruch noch am nächsten Werktag einzulegen.
Folgen eines unterlassenen Einspruchs
Dass ein Einspruch gegen die Vorwürfe der Bußgeldbehörde in manchen Fällen sogar existenziell wichtig sein kann, zeigt ein Blick auf mögliche Sanktionen. So gibt es bereits ab 21 km/h über dem Tempolimit innerhalb wie außerhalb geschlossener Ortschaften nicht nur ein saftiges Bußgeld in Höhe von 115 bzw. 100 Euro, sondern auch einen Punkt im Fahreignungsregister.
Ein Punkt kann fatale Folgen haben, denn wer acht oder mehr Punkte auf seinem Konto in Flensburg hat, muss seinen Führerschein abgeben. Immerhin ist dabei zu beachten: Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt nur dann zum Tragen, wenn die zuständige Führerscheinbehörde vorab eine schriftliche Ermahnung (ab vier bis fünf Punkten) und Verwarnung (ab sechs bis sieben Punkten) ausgesprochen hat.
Ist dies jedoch der Fall, muss der Betroffene für mindestens sechs Monate ohne Führerschein auskommen. Insbesondere Berufskraftfahrer trifft eine solche Folge schwer. Erst nach einem halben Jahr besteht die Möglichkeit, das Führerscheindokument zurückzuerhalten – aber nur, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nachgewiesen werden kann.
Ein Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Wann ein Bußgeldbescheid falsch sein kann
Ein Bußgeldbescheid ist dann falsch, wenn das entsprechende Bußgeldverfahren Fehlerquellen aufweist. So liegen vermeintlichen Geschwindigkeitsvergehen nicht selten ungenaue Messungen zugrunde. Diese resultieren unter anderem aus nicht geeichten Blitzern sowie aus unregelmäßig gewarteten oder falsch positionierten Messanlagen.
Bei einem Rotlichtverstoß hingegen kann es vorkommen, dass die Gelbphase zu kurz war oder der Betroffene bei Rot über die Ampel fahren musste, um einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht auszuweichen, was zu einem legitimierenden Tatbestand führt. Im Rahmen von Handyverstößen muss nachgewiesen werden, dass betroffene Verkehrsteilnehmer*innen zum Zeitpunkt des Vorwurfs auch wirklich das Mobiltelefon in der Hand gehalten haben.
Fehlerhafte Bußgeldbescheide sind auch bei Abstandsmessungen kein Einzelfall. Bei den sogenannten ProViDa-Messungen, die durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug erfolgen, muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug konstant gehalten werden. Außerdem darf ein Abstandsverstoß nicht darauf basieren, dass er durch ein unrechtmäßiges Verkehrsverhalten Dritter wie nicht gerechtfertigtes plötzliches Abbremsen zustande gekommen ist
Auch ein unscharfes Blitzerfoto, auf dem das Nummernschild oder der Fahrer bzw. die Fahrerin nicht eindeutig zu erkennen ist, spricht für einen Einspruch gegen den Vorwurf. Darüber hinaus kann ein Bußgeldbescheid formale Fehler aufweisen wie ein fehlendes Aktenzeichen, nicht zutreffende Angaben zu Tatzeit- und Ort sowie eine fehlende oder unvollständige Rechtsmittelbelehrung.
Verjährung der Bußgeldvorwürfe
Ein entscheidender Faktor für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides ist auch dessen fristgemäße Zustellung. Hat sich die Bußgeldbehörde innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes weder mit einem Anhörungsbogen noch mit einem Bußgeldbescheid gemeldet, tritt in der Regel die Verjährung ein. Die Verjährungsfrist kann jedoch auch unterbrochen werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Verjährung von Bußgeldvorwürfen.
Empfänger von Bußgeldbescheiden sollten die Vorwürfe unbedingt auf mögliche Fehler hin überprüfen lassen.
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Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
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