Strafzettel und Knöllchen: Diese Kosten können auf Sie zukommen

Das sollten Sie über Knöllchen wissen

Der Begriff „Strafzettel“ wird in Deutschland unterschiedlich verwendet. Während man in der nördlichen Hälfte Deutschlands unter Strafzettel eher einen Bescheid aufgrund von falschem Parken oder Halten versteht, können im südlichen Teil diverse Ordnungswidrigkeiten unter den Begriff fallen. Wichtig zu wissen ist, dass Strafzettel nicht immer hingenommen werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Dabei ist es egal, ob es sich um einen Parkverstoß, einen Halteverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldbereich handelt. Denn viele Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder unzureichend.

Strafzettel: Diese Kosten können auf Sie zukommen

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Strafzettel wegen Falschparken

Strafzettel, auch Knöllchen genannt, werden dann verhängt, wenn ein Verkehrsteilnehmer zum Beispiel falsch oder ohne gültigen Parkschein parkt. Das Parken sollte dabei nicht mit dem Halten verwechselt werden. Wer sein Fahrzeug ohne die Möglichkeit des sofortigen Eingreifens und Wegfahrens verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Die Sanktionen für falsches Parken variieren stark. Es können sowohl Verwarn- als auch Bußgelder auf einen zukommen. So droht beispielsweise beim Parken im Halteverbot eine Verwarnung in Höhe von 25 Euro. Steht das Auto über eine Stunde im Parkverbot fallen schon 40 Euro an. Parkt ein Verkehrsteilnehmer verbotswidrig auf einem Geh- oder Radweg mit Behinderung oder länger als eine Stunde, können bereits 70 Euro Bußgeld anfallen. Hier ein Ausschnitt der Tabelle mit den aktuellen Sanktionen.

VerstoßQualifizierungRegelsatzPunkt(e)
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparktParken35 €-
... mit Behinderung55 €-
... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1 Punkt
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten istParken im Halteverbot25 €-
... länger als 1 h mit Behinderung50 €-
Verbotswidrig auf einem Geh- und RadwegParken55 €1 Punkt
... mit Behinderung70 €1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparktParken55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparktParken55 €-
Unzulässig in zweiter Reihe geparktParken55 €-
... mit Behinderung80 €1 Punkt
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparktParken20 €-
… Ablauf bis zu 30 min.20 €-

Strafzettel wegen eines Halteverstoßes

Als könnten Verkehrsteilnehmer beim Parken nicht schon genug falsch machen, kann auch schon ein kurzes Halten zu einem Halteverstoß und damit zu einem Strafzettel führen. Der Unterschied zum Parken ist, dass man unter Halten eine gewollte Fahrtunterbrechung versteht, bei der der Fahrer jederzeit weg- oder weiterfahren kann. In der Praxis kommen Halteverstöße häufig vor. Doch auch hier drohen Sanktionen. Wer unzulässig in zweiter Reihe hält, dem droht ein Verwarngeld von 55 Euro.

Kommt eine Behinderung, eine Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, handelt es sich bereits um ein Bußgeld von 70, 80 oder 100 Euro sowie einen Punkt. Hier eine Tabelle mit den wichtigsten Verstößen:

VerstoßQualifizierungRegelsatzPunkt(e)
Halten auf einem FußgängerüberwegHalten20 €-
... mit Behinderung35 €-
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehaltenHalten55 €-
... mit Behinderung70 €-
... mit Gefährdung80 €-
... mit Sachbeschädigung100 €-

Strafzettel wegen zu schnellem Fahren

Sollten Sie zu denjenigen gehören, die unter Strafzettel auch einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verstehen, sind Sie in diesem Abschnitt goldrichtig. Auch für Sie ist es wichtig zu wissen, dass viele Bußgeldverfahren fehlerhaft sind. Falsche Messergebnisse oder nicht ausreichend belegte Vorwürfe sind leider keine Seltenheit.

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides nehmen Betroffene es oftmals einfach hin, dass sie zu schnell gefahren sein sollen. Für ein korrektes Bußgeldverfahren müssen aber viele Aspekte beachtet werden. So muss beispielsweise das Messpersonal richtig geschult, der Blitzer korrekt aufgestellt und der Vorwurf rechtssicher dokumentiert sein. Dennoch werden Bußgeldbescheide zugestellt und durch viele Betroffene hingenommen, ohne die Vorwürfe prüfen zu lassen. Hier ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Pkw und Motorräder – Innerhalb geschlossener Ortschaften (Auszug)

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
16 -20 km/h70 €--
21 - 25 km/h115 €1 Punkt-
26 - 30 km/h180 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h260 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h400 €2 Punkte1 Monat
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Pkw und Motorräder – Außerhalb geschlossener Ortschaften

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
16 -20 km/h60 €--
21 - 25 km/h100 €1 Punkt-
26 - 30 km/h150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h320 €2 Punkte1 Monat
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Strafzettel anfechten

Egal, ob Sie einen Strafzettel in Sachen Parken, Halten oder wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes erhalten haben, in allen Fällen haben Sie die Möglichkeit, den Vorwurf von den Partneranwälten von Geblitzt.de prüfen zu lassen. Anhand der Ermittlungsakte können diese einsehen, ob beispielsweise alle Fristen eingehalten wurden. Die Liste der zu prüfenden Faktoren, die eine Rolle in einem korrekten Bußgeldverfahren spielen, ist lang.

Die Fehler können daher vielfältig sein. Im besten Fall können Sie das Inkrafttreten der Sanktionen des Strafzettels verhindern.

Wichtig zu wissen ist, dass Geblitzt.de nur Fälle übernehmen kann, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet werden. Alles unterhalb von 60 Euro gilt als Verwarnung und wird, da es sich nicht um ein Bußgeldverfahren handelt, von uns nicht bearbeitet. Sollte gegen eine Verwarnung Einspruch eingelegt werden, entstehen zusätzliche Kosten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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