Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit eines Bußgeldbescheids

Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen nach der Zustellung kein Einspruch eingelegt wird. Dann muss der Beschuldigte das Bußgeld bezahlen sowie das gegebenenfalls angeordnete Fahrverbot und die Punkte in Flensburg in Kauf nehmen. Wann sich generell ein Einspruch lohnt und ob ein Bußgeldbescheid auch verjähren kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Was es mit der Verjährung des Bußgeldbescheids auf sich hat

Wer geblitzt wurde und drei Monate später immer noch nichts von der Bußgeldstelle gehört hat, darf aufatmen. In der Regel ist die zugrunde liegende Tat dann verjährt und ein danach erlassener Bußgeldbescheid nicht mehr gültig. Es sei denn, innerhalb der drei Monate fand eine mündliche oder schriftliche Anhörung statt. In diesem Fall beginnt die dreimonatige Frist von diesem Zeitpunkt an von vorn und die Behörde hat die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, welche die Verjährungsfrist verlängern. Hier finden Sie alles zur Verjährung von Bußgeldvorwürfen.

Ein Bußgeldbescheid wird innerhalb von 14 Tagen ab Zustellungsdatum rechtswirksam. Danach ist ein Einspruch gegen die Vorwürfe nicht mehr möglich.

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Fehler im Bußgeldbescheid? Hier lohnt sich der Einspruch!

Wie aber vorgehen, wenn der Bußgeldbescheid nicht verjährt ist und man die zweiwöchige Einspruchsfrist wahrnehmen möchte? Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser hat von Berufs wegen einen größeren Handlungsspielraum, wie etwa bei der Möglichkeit einer Akteneinsicht. Folgende Punkte können zu einer erfolgreichen Anfechtung der Vorwürfe führen:

  • Unvollständige Angaben zu den Personalien des Beschuldigten
  • Fehlerhafte Angaben zu Tathergang, -zeit und -ort
  • Kennzeichen des Fahrzeugs nicht erkennbar
  • Ein falsches Aktenzeichen
  • Keine Angaben über die Sanktionen
  • Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
  • Ungenaue Messergebnisse aufgrund ungünstiger Wetter- und Lichtverhältnisse
  • Nicht regelmäßig und ordnungsgemäß gewartete und geeichte Blitzer
  • Falsch positionierte Messanlagen durch ungeschultes Personal
  • Unscharfe Blitzerfotos

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Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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