Bußgeldkatalog Fahrrad

Verkehrsvergehen mit dem Fahrrad

Einfach mal das Auto in der Garage stehen lassen und mit dem Fahrrad den Weg zur Arbeit radeln. Das ist nicht nur gut für die eigene Gesundheit, sondern ein kleiner Beitrag zur Verbesserung der Umwelt. Wer aber glaubt, er könne so auch jedem Bußgeld aus dem Weg gehen, ist auf dem Holzweg. Auf dem Fahrrad wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen geblitzt zu werden, ist teuer und hat zudem Auswirkungen auf den Punktestand in Flensburg. Welche Strafen wann fällig sind, zeigt einen Blick auf den Bußgeldkatalog Fahrrad.

Bußgeldkatalog Fahrrad

Mit dem Fahrrad geblitzt – hier droht ein Bußgeld!

Generell gibt es für Fahrräder keine fest vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Kommt doch ein Fahrradfahrer im Straßenverkehr selten über das Tempo von 20 km/h – abgesehen von sportlichen Rennfahrern und Fahrradkurieren unter Zeitdruck. Dennoch müssen auch Radler stets die Verkehrslage und das eigene Fahrverhalten im Blick behalten. Ist vielleicht ein Fahrrad-Geisterfahrer unterwegs? Sollte mich die Beschaffenheit des Radwegs dazu anhalten, langsamer zu fahren? Wie sind die Wetterverhältnisse? Und entspricht das Tempo meinen physischen Voraussetzungen, sodass ich auch bei einer Gefährdung rechtzeitig reagieren und bremsen kann? Diese Fragen sind insbesondere im Zusammenspiel mit einer möglichen Gefährdung für Fußgänger relevant, die für den Fahrradfahrer mit einer Geldbuße und sogar einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg bestraft werden kann.

Bußgeldkatalog Fahrrad Geschwindigkeit

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Unangepasst Fahrrad-Geschwindigkeit
...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden30 €1 Punkt-
...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden35 €1 Punkt-

Darüber hinaus müssen sich Fahrradfahrer an geltende Verkehrszeichen halten. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit angesagt und auch die Tempo 30 Zone gilt gleichermaßen für Kraftfahrzeuge wie für Fahrräder. Übrigens: Auch Fahrradfahrer können geblitzt werden. Dabei gestaltet sich die Ermittlung des Verkehrssünders anhand eines Blitzerfotos allerdings schwieriger als bei einem Autofahrer – schließlich besitzt ein Fahrrad kein Kennzeichen, durch das der Fahrer eindeutig identifiziert werden könnte. Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung allerdings mit Laser- und Radarmessgeräten erfasst wird, kann die Polizei den betroffenen Fahrer während einer Verkehrskontrolle direkt anhalten und die Personalien aufnehmen.

Bei Rot über die Ampel auf dem Fahrradsattel

Wer als Fahrradfahrer ein Rotlicht missachtet, zahlt ein saftiges Bußgeld von bis zu 180 Euro und hat in jedem Fall einen Punkt in Flensburg sicher. Wie bei Personenkraftwagen spielt beim Strafmaß sowohl die Dauer der Rotphase beim Verstoß als auch die mögliche Gefährdung und Sachbeschädigung eine wesentliche Rolle. Addieren sich zusätzliche Verstöße mit dem Fahrrad oder Pkw, drohen dem Fahrer ein Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins, sobald der achte Punkt im Fahreignungsregister zu Buche schlägt.

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt.60 €1 Punkt-
… mit Gefährdung100 €1 Punkt-
… mit Sachbeschädigung120 €1 Punkt-
.. bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen100 €1 Punkt-
… mit Gefährdung160 €1 Punkt-
… mit Sachbeschädigung180 €1 Punkt-

Fahren unter Alkoholeinfluss oder mit dem Handy am Ohr

Nach einer durchzechten Nacht sollte man auf keinen Fall in sein Auto steigen. Das weiß jeder. Doch auch alkoholisiert Fahrrad fahren ist nicht nur gefährlich für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer, sondern zieht im Falle einer Polizeikontrolle empfindliche Strafen nach sich. Ergibt der Alkoholtest mehr als 1,6 Promille, erhält der Beschuldigte eine Strafanzeige, eine Bußgeldforderung, drei Punkte in Flensburg und muss eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolvieren, um ein Fahrverbot für das Fahren mit dem Fahrrad, aber auch für das Führen eines Pkw zu verhindern.

Weniger schwerwiegende Sanktionen sind für das Telefonieren oder Lesen von Nachrichten auf Ihrem Smartphone während des Fahrradfahrens vorgesehen. Wer auf eine Freisprechanlage verzichtet und mit dem Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro – kostspieliger wird es erst, wenn die Benutzung des Handys zu einer Gefährdung oder einem Unfall führt. Auch Verstöße wie falsches Abbiegen, defekte Lichtanlagen und unerlaubte Personenbeförderung ziehen kleinere Geldbußen nach sich. Wer allerdings als Fahrradfahrer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert, muss aufgrund eines Bußgeldes von 350 Euro richtig tief in die Tasche greifen.

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Sie benutzten als Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen
bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise
55 €--
Sie benutzten als Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen
bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise und gefährdeten
dadurch Andere
75 €--
Sie benutzten als Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen
bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise. Es kam zu einem Unfall
100 €--

Mit Geblitzt.de Bußgeldvorwürfe anfechten

Wenn Sie mit dem Pkw oder Fahrrad einen Tempo- oder Rotlichtverstoß begangen haben sollen, können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid jetzt bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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