Bußgeldkatalog Lkw & Kraftomnibusse

Bußgelder, Punkte & Fahrverbot für Lkw-Fahrer

Als Berufsfahrer hat man es nicht leicht. Neben dem Mitführen eines Fahrtenschreibers und der Einhaltung von Vorschriften zur Ladungssicherung muss man im Verkehr besonders wachsam sein – kann doch die Kollision eines Pkw oder Motorrads mit dem Lastkraftwagen schlimme Folgen haben. Welche Sanktionen auf einen Trucker zukommen, wenn er die Geschwindigkeit nicht einhält bzw. sich einen Handy-, Abstands- oder Rotlichtverstoß zuschulden kommen lässt, zeigt der entsprechende Bußgeldkatalog Lkw. Dieser gilt zugleich auch für Kraftomnibusse.

Bußgeldkatalog Lkw & Kraftomnibusse

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit Lkw & Kraftomnibusse

Innerhalb geschlossener Ortschaften:

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h70 €--
11 - 15 km/h120 €1 Punkt-
16 - 20 km/h 320 €1 Punkt-
21 - 25 km/h 360 €2 Punkte1 Monat
26 - 30 km /h 480 €2 Punkte1 Monat
31 - 40 km/h 640 €2 Punkte2 Monate
41 - 50 km/h 800 €2 Punkte3 Monate
51 - 60 km/h 900 €2 Punkte3 Monate
über 60 km/h950 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Außerhalb geschlossener Ortschaften:

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h60 €--
11 - 15 km/h70 €--
16 - 20 km/h 240 €1 Punkt-
21 - 25 km/h 280 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 400 €2 Punkte1 Monat
31 - 40 km/h 560 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 700 €2 Punkte2 Monate
51 - 60 km/h 800 €2 Punkte3 Monate
über 60 km/h900 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß Lkw & Kraftomnibusse

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Rotlichtverstoß (ohne Rechtsabbiegen mit Grünpfeil)90 €1 Punkt-
… mit Gefährdung200 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €2 Punkte1 Monat
… bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens200 €2 Punkte1 Monat
… mit Gefährdung320 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €2 Punkte1 Monat

Bußgeldkatalog Handyverstoß Lkw & Kraftomnibusse

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt
... beim Führen eines Fahrzeugs100 €1 Punkt-
... mit Gefährdung150 €2 Punkte1 Monat
... mit Sachbeschädigung200 €2 Punkte1 Monat
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt75 €1 Punkt-

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß Lkw & Kraftomnibusse

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes75 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes160 €1 Punkt-
2/10 des halben Tachowertes240 €1 Punkt-
1/10 des halben Tachowertes320 €1 Punkt-
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes75 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes160 €2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes240 €2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes320 €2 Punkte3 Monate
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als
5/10 des halben Tachowertes100 €1 Punkt-
4/10 des halben Tachowertes180 €1 Punkt-
3/10 des halben Tachowertes240 €2 Punkte1 Monat
2/10 des halben Tachowertes320 €2 Punkte2 Monate
1/10 des halben Tachowertes400 €2 Punkte3 Monate

Bußgeldkatalog Abstandsverstoß Autobahn Lkw & Kraftomnibusse

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Ihr erforderlicher Mindestabstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten. LKW fuhr mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und schneller als 50 km/h80 €1 Punkt-
Ihr erforderlicher Mindestabstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten. Kraftomnibus mit Fahrgästen oder ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug fuhr mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und schneller als 50 km/h120 €1 Punkt-

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Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsbegrenzer

Für besonders schwere Lastkraftwagen und Kraftomnibusse ist zudem ein Geschwindigkeitsbegrenzer vorgeschrieben. Die Obergrenze hängt dabei mit dem Datum der Erstzulassung zusammen. Wurde diese zwischen dem 1. Januar 1988 und 1. Oktober 2001 erteilt, beträgt die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 12 Tonnen bei Lkw und 10 Tonnen bei Kraftomnibussen. Lastkraftwagen, Kraftomnibusse sowie Sattelzugmaschinen und Zugmaschinen mit Erstzulassung ab dem 1. Oktober 2001 müssen bereits bei mehr als 3,5 t Gewicht einen Geschwindigkeitsbegrenzer an Bord haben. Zuwiderhandlungen werden wie folgt bestraft:

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt hat, auch wenn es sich um ein ausländisches Kraftfahrzeug handelt100 €1 Punkt-
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder dessen Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde150 €1 Punkt-

Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen lassen

Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bedeutet allerdings nicht, dass die Vorwürfe der Bußgeldstelle über jeden Zweifel erhaben sind. Fehlerhafte Messungen oder formelle Fehler im Verfahren können durchaus zu einer erfolgreichen Anfechtung führen. Reichen Sie jetzt Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein, wenn Ihnen ein Geschwindigkeits-, Überhol-, Vorfahrt-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Mobiltelefonverstoß zur Last gelegt wird. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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