Bußgeldverfahren Einspruch. Welche Fehler können passieren?

Bußgeldverfahren Einspruch

Nicht jeder, der geblitzt wurde, muss am Ende ein sattes Bußgeld zahlen, Punkte in Flensburg hinnehmen oder ein Fahrverbot aussitzen. Schon so manches Bußgeldverfahren wurde eingestellt, weil die Schuld des Betroffenen nicht bewiesen werden konnte. Welche Fehler ein Bußgeldbescheid oder die Beweisaufnahme beinhalten können und wann sich eine Anfechtung der Vorwürfe lohnt, erfahren Sie hier.

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Thema des Videos: Fehler im Bußgeldverfahren

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

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Fehlerhafte Bußgeldbescheide & lückenhafte Beweisaufnahme

Wenn der Bußgeldbescheid formelle Fehler aufweist, sollten diese von einem Juristen überprüft werden. Dazu gehören ein falsches Aktenzeichen, lückenhafte und falsche Angaben zur beschuldigten Person, die deren eindeutige Identifikation nicht mehr gewährleisten, fehlende Angaben zu den Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug, Fehler in der Fristberechnung und eine fehlende Rechtsmittelbelehrung.

Bußgeldverfahren Einspruch. Welche Fehler können passieren?

Allerdings führen derartige Versäumnisse nicht zwangsläufig zu einer erfolgreichen Anfechtung der Bußgeldvorwürfe. Aussichtsreicher sind mögliche Versäumnisse bei der Beweisaufnahme. Falsch positionierte und nicht ordnungsgemäß geeichte oder technisch fehlerhafte Blitzanlagen, ungeschulte Messbeamte oder schlechte Sicht bei Schnee, Regen und Dunkelheit können Messergebnisse verfälschen und begünstigen eine Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe.

Neben fehlerhaften Angaben im Bußgeldbescheid können auch die Beweise anfechtbar sein. Zudem muss der Bescheid innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten erlassen werden.

Bußgeldverfahren Einspruch: Unbedingt Frist beachten!

Die gute Nachricht vorab: Wer innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes gar nichts von der Bußgeldstelle hört, kann schon fast die Tat als verjährt betrachten. Geht allerdings vor Ablauf der drei Monate ein Anhörungsbogen ein, verlängert sich die Frist ab diesem Zeitpunkt um weitere drei Monate. Wenn Sie den Bußgeldbescheid nun aber doch fristgerecht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig Bußgeldverfahren Einspruch einlegen, da dieser nach 14 Tagen ab Zustellungsdatum rechtskräftig wird. 

Allerdings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungsbogens verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeldvorwürfen nachlesen.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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