Einsicht in die Bußgeldakte
Sie wurden geblitzt und halten nun einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid in Ihren Händen? Jetzt stellt sich die Frage, wie man zur Sichtung aller Beweismittel kommt – schließlich sind Blitzerfotos und Messprotokolle nicht immer dem Schreiben der Behörde angefügt. Sie können nach § 49 OWiG auch in Eigenregie Einsicht in die Bußgeldakte beantragen. Warum es in der Regel aber ratsam ist, dafür einen Anwalt zu konsultieren, wird im Folgenden erläutert.
Kurz und knapp
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Thema des Videos: Bekommt nur ein Anwalt Akteneinsicht in die Bußgeldakte?
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Bei welchen Verstößen erhalte ich einen Bußgeldbescheid?
Zunächst aber soll geklärt werden, welche Vergehen im Straßenverkehr besonders häufig zu dem Erlass von Bußgeldbescheiden führen. An der Spitze sind unter anderem Geschwindigkeitsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel. Aber auch Auto fahren mit dem Mobiltelefon in der Hand, Abstandsverstöße, Drängeln und rechts überholen auf der Autobahn sowie Alkohol und Drogen am Steuer, sind auf deutschen Straßen keine Seltenheit.
Nach § 49 des Ordnungswidrigkeitengesetzes hat jeder Beschuldigte das Recht auf Einsicht in die Bußgeldakte – allerdings nicht im gleichen Umfang wie ein Anwalt.
Für diese Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es je nach Schwere der Tat hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Anders verhält es sich bei Verstößen, die lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Bei solchen Delikten wie falsches Parken oder geringfügigen Tempoverstöße brauchen Sie nicht mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Es sei denn, Sie bezahlen die Geldbuße nicht oder erheben Einspruch. In diesen Fällen leitet die zuständige Behörde ebenfalls ein Bußgeldverfahren ein.
Bußgeldverfahren – das kann ein Anwalt für Sie leisten!
Hat man nun Post von der Bußgeldbehörde oder Polizei erhalten, sind die eigenen Möglichkeiten der Akteneinsicht begrenzt. Ein juristischer Beistand hingegen hat umfangreichere und leichter durchsetzbare Rechte. Darunter fällt auch der uneingeschränkte Zugang zu allen Beweisstücken wie Fotos und Videos sowie die Möglichkeit des Kopierens von Original-Dokumenten. Und während Sie als Privatperson persönlich in der zuständigen Behörde erscheinen müssen, kann sich Ihr Anwalt die Akte auch in seine Kanzlei schicken lassen.
Zudem weiß ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, nach Einsicht in die Bußgeldakte, worauf er bei den eingesendeten Unterlagen achten muss. Hier können zum Beispiel Messfehler bei Geschwindigkeitsverstößen aufgedeckt werden, die durch unregelmäßige Wartung oder nicht sachgemäße Eichung aufgetreten sind. Gleiches gilt für die Messdaten eines Ampelblitzers nach Rotlichtverstößen. Auch Blitzerfotos sind anfechtbar, wenn der Fahrer auf dem Bild nicht eindeutig identifizierbar ist. Ist guter Rat nun teuer? Nicht unbedingt. Nachstehend erfahren Sie, wo man sich professionell von Anwälten helfen lassen kann.
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Geblitzt.de hilft schnell & direkt
Um Vorwürfe auf Fehler überprüfen zu können, braucht es eine Einsicht in die Bußgeldakte durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Reichen Sie daher Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Wir werden bei Tempo-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt-, Abstands-, Halte-, Park- und Handyverstößen tätig. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
Rehm Verlag: Einsicht in die Bußgeldakte
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