Fahrverbot

Kein Tag ohne Auto – über die Bedeutung des Führerscheins

Heftige Verkehrsverstöße können neben der Gefahr für die Gesundheit auch rechtliche Konsequenzen für den Verursacher haben – nicht selten droht ein temporäres Verbot ein Fahrzeug zu führen oder sogar der Führerscheinentzug. Aber ein Leben ohne Fleppe oder Lappen? Für die meisten Menschen einfach undenkbar. Ganz gleich, ob der tägliche Weg zur Arbeit, die Einkaufsfahrt, um Getränkekisten einzuladen oder die nächtliche Tour zur Diskothek in eine andere Stadt – kaum ein Autofahrer kann sich vorstellen, hierfür jedes Mal die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen.

Für die Landbevölkerung ist ein Fahrverbot noch gravierender. In so mancher Provinz wird schon der Besuch beim Arzt zum Tagesausflug in die nächste Kreisstadt.

Fahrverbot durch Führerscheinentzug

Wann droht der Führerscheinentzug?

In der Regel weniger schmerzhaft für den Fahrer sind vergleichsweise mildere Strafen wie Bußgelder und Punkte in Flensburg, die bei geringeren bis mittelschweren Vergehen im Bereich von Geschwindigkeitsvergehen, Abstandsverstößen, Rotlichtvergehen und Handyverstößen verhängt bzw. angeordnet werden können. Doch wer sich im öffentlichen Verkehr als rücksichtsloser Rennfahrer einen Namen machen möchte oder gar mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wird, muss laut Gesetz mit einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot oder Führerscheinentzug rechnen – hohe Bußgelder und mehrere Punkte kommen dann noch obendrauf.

Die Fahrerlaubnis definiert sich als Ermächtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, der Führerschein als amtliche Urkunde dieser Erlaubnis.

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Die relevanten Verkehrsvergehen im Überblick

Ab einer Verkehrswidrigkeit mit Ahndung von zwei Punkten spricht der Gesetzgeber von einer groben Ordnungswidrigkeit, die zum Verbot ein Fahrzeug zu führen führt. Bei drei Punkten drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und sogar eine Freiheitsstrafe. Folgende Verkehrsdelikte sind je nach Intensität und Häufigkeit des Vergehens für den Führerscheinentzug relevant:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts
  • Qualifizierte Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße je nach Geschwindigkeit und Tachowert
  • Handyverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fehlverhalten beim Überholen und an Fußgängerüberwegen
  • Missachten des Rechtsfahrgebotes
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung
  • Führen eines Fahrzeugs infolge geistiger oder körperlicher Mängel

Übersicht von Fahrverboten

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
26-30 km/h180 €1 Punkt(1 Monat)*
ab 31-40 km/h und höher260 €2 Punkte1 Monat
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
31-40 km/h200 €1 Punkt(1 Monat)*
ab 41-50 km/h und höher320 €2 Punkte1 Monat
Rotlichtverstoß
mit Gefährdung200 €2 Punkte1 Monat
mit Sachbeschädigung240 €2 Punkte1 Monat
länger als eine Sekunde200 €2 Punkte1 Monat
Handy am Steuer
mit Gefährdung150 €2 Punkte1 Monat
mit Sachbeschädigung200 €2 Punkte1 Monat
Abstandsverstoß
(mehr als 100 km/h) Abstand weniger 3/10 des halben Tachowertes160 €2 Punkte1 Monat
(mehr als 130 km/h) Abstand weniger 3/10 des halben Tachowertes240 €2 Punkte1 Monat
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Trunkenheit und Drogen am Steuer

Bei Fahren unter Alkoholeinfluss gilt die gesetzliche Promillegrenze von 0,5, die bei Überschreitung je nach Häufigkeit des Vergehens ein Bußgeld von 500 Euro aufwärts und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot bedeutet. Bei über 1,1 Promille kommt es direkt zum Führerscheinentzug. Sind Alkohol und Drogen mit im Spiel verlangt der Gesetzgeber für die erneute Beantragung des Führerscheins nach Ablauf der Sperrfrist in der Regel den Gang zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – auch bekannt als Idiotentest.

Letzterer ist ebenfalls notwendig, wenn der Fahrer auf seinem Konto in Flensburg insgesamt acht Punkte gesammelt hat – auch hier muss man sich von seinem Führerschein verabschieden. Extrem häufige Verstöße können auch bei einer ansonsten nur mit einem Verwarngeld geahndeten Ordnungswidrigkeit wie falsches Parken ebenfalls zu einem Verbot ein Fahrzeug zu führen führen.

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze500 €2 Punkte1 Monat
Zweites mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze1000 €2 Punkte3 Monate
Drittes mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze1500 €2 Punkte3 Monate
Fahren unter Drogeneinfluss500 €2 Punkte1 Monat

Beim Fahrverbot wird der Führerschein für höchstens 3 Monate abgegeben, beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis und der Beschuldigte kann frühestens nach 6 Monaten einen neuen Führerschein beantragen.

Fahrverbot und Entzug des Führerscheins – das müssen Sie beachten!

  • Wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt oder der Führerschein entzogen, dürfen Sie für die Dauer des Verbots auf keinem Fall mehr fahren, es sei denn, im Bußgeldbescheid gibt es eine Ausnahmeregel. Ferner gilt das Fahrverbot für alle Fahrzeuge. Wenn Sie also ihren Pkw-Führerschein abgeben mussten, dürfen Sie auch nicht mehr Motorrad oder Mofa fahren. Zuwiderhandlungen können sowohl eine hohe Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
  • Entgegen weitläufiger Meinung kann ein Fahrverbot nicht aufgeteilt werden, sondern muss in einem Stück verbüßt werden.
  • Wohl aber ist der Antrittstermin des Fahrverbots individuell verhandelbar. Dafür ist entscheidend, ob der Fahrer in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot erhalten hat. Wenn dies der Fall ist, gilt er als Wiederholungstäter und das erneute Verbot beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Bußgeldbescheid Rechtskraft erhält. Hat sich der Fahrzeugführer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot zu Schulden kommen lassen, kann er innerhalb der nächsten vier Monate das Eintrittsdatum des Fahrverbots selbst bestimmen.
  • Personen, die an Epilepsie oder anderen die Verkehrssicherheit gefährdenden Krankheiten leiden, können auch ohne begangenen Verstoß den Führerschein verlieren, wenn die Fahruntüchtigkeit durch ein ärztliches Gutachten bescheinigt wird.
  • Fahranfänger unterliegen weitaus härteren Auflagen. Wer beispielsweise mehr als 20 km/h zu schnell fährt, muss direkt an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

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