Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Antritt des Fahrverbots

Wer bei Rot über die Ampel oder viel zu schnell fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Sanktionen wie ein ordentliches Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind nach einem Verkehrsverstoß die Regel. Bei Letzterem ist die Aufregung groß – wer möchte schon die Vorzüge des Autofahrens missen. Mit Fahrrad, Bus oder Bahn zur Arbeit pendeln, ist schließlich nicht jedermanns Sache. Wann man sein Fahrverbot antreten muss – und ob dieses in Ausnahmefällen sogar vermieden werden kann – erfahren Sie hier.

Führerschein - Fahrverbot

Fahrverbot verschieben? Ersttäter vs. Wiederholungstäter

Es ist ganz einfach! Der entscheidende Unterschied, ob man sein Fahrverbot sofort antreten muss oder nicht, liegt in der Vorgeschichte des Betroffenen. Wer nämlich innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot auferlegt bekommen hat, gilt nach deutschem Verkehrsrecht als Wiederholungstäter.

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Die Wirkung der Sanktion beginnt übrigens erst mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils. Wer Einspruch einlegt, zögert auch im Falle einer Verurteilung das Startdatum des Fahrverbots auf Tage, Wochen oder Monate hinaus. Ersttätern wird es deutlich einfacher gemacht. Für sie zählt eine Frist von vier Monaten, in der sie selbst bestimmen können, wann der eigene Pkw in den Urlaub gehen muss.

Ersttäter können den Antritt ihres Fahrverbots innerhalb einer viermonatigen Frist selbst wählen. Für Wiederholungstäter wird die Sanktion hingegen wirksam, sobald der Bußgeldbescheid oder das Urteil rechtskräftig geworden ist.

Fahrverbot in Bußgeld umwandeln

Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten, um den Folgen eines Fahrverbots zumindest ansatzweise aus dem Weg zu gehen? Die Strafe splitten ist keine Option. Wohl aber kann die Umwandlung in ein erhöhtes Bußgeld in Aussicht gestellt werden. Diese Option gibt es jedoch nicht für jeden Fahrer.

Auch von dieser Regelung sind Wiederholungstäter normalerweise ausgeschlossen. Infrage kommen ohnehin nur Betroffene, die auf eine Fahrerlaubnis als Selbstständiger oder Berufsfahrer angewiesen sind. Auch wer für die Pflege von Verwandten einen fahrbaren Untersatz benötigt, kann das Fahrverbot zugunsten einer höheren Geldbuße umgehen. Es muss also ein Härtefall nachgewiesen werden.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

Das könnte dich auch interessieren:

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: