1. Was bedeutet Reimport beim Autokauf?
2. Warum sind Autos aus dem EU-Ausland günstiger als in Deutschland?
3. Worauf sollte man beim Auto-Import besonders achten?
Reimport von Kraftfahrzeugen – preisgünstig oder risikobehaftet?
Wer beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens Geld sparen möchte, sollte mal einen Blick über den nationalen Tellerrand riskieren. Im EU-Ausland sind Autos häufig günstiger als in Deutschland. Doch wie stellt man den Fahrzeugkauf am besten an? Was sich hinter den Begriffen Reimport und Eigenimport verbirgt und welche rechtlichen Aspekte im Zuge des Auto-Imports zu beachten sind, erfahren Sie hier.

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Fahrzeugkauf für Sparfüchse
In Deutschland müssen die Bürger beim Autokauf häufig tiefer in die Tasche greifen, als wenn sie das präferierte Fahrzeugmodell in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwerben. Die Gründe dafür sind steuerlicher Natur. Weil im Ausland oftmals hohe Mehrwert- und Zulassungssteuern erhoben werden, sind die lokalen Autohändler gezwungen, mit dem Nettopreis herunterzugehen. Das erweist sich als Vorteil für Interessenten aus dem Ausland.
Importiert der Käufer das Fahrzeug, entfällt die ausländische Zulassungssteuer. Da für einen Pkw in Deutschland generell keine Steuern auf die Zulassung anfallen, hat der Käufer bereits ein Plus gemacht. Auch die in der Folge erhobene Mehrwertsteuer ist in Deutschland mit 19 Prozent vergleichsweise gering. Nach Angaben des ADAC ist dabei eine Ersparnis von bis zu 30 Prozent des Kaufpreises möglich. Besonders günstig wäre der Autokauf innerhalb der EU derzeit vor allem in Dänemark, den Niederlanden, Griechenland, Spanien, Portugal, Finnland, Belgien und Frankreich.
Dabei ist stets zu empfehlen: Um festzustellen, ob ein Fahrzeugimport tatsächlich die bessere Wahl ist, lohnt es sich, vorab die Nettopreise sowie die jeweils anfallenden Steuern und Gebühren vergleichen.
Autodeals über den großen Teich
Anders verhält es sich mit dem Import aus einem Land außerhalb der EU. Hier ist die Überführung nach Deutschland komplexer und kostspieliger, da zum Beispiel bei einer Einfuhr aus den USA hohe Versand- und Frachtkosten sowie Zollabgaben anfallen.
Auch die Fahrzeuganpassung an den deutschen Standard und der aktuelle Wechselkurs müssen in die Berechnungen miteinbezogen werden. Ob es sich finanziell wirklich lohnt, ein im Nicht-EU-Ausland günstigeres Fahrzeug zu überführen, sollte man im Idealfall von einem erfahrenen Importeur berechnen lassen.
Was versteht man unter einem Reimport?
Von einem Reimport spricht man, wenn eigentlich für den ausländischen Markt produzierte und anschließend exportierte Autos durch einen Käufer wieder nach Deutschland zurückgeführt werden. Hierfür kann man sich an einen hierzulande ansässigen Autohändler, der als Vermittler oder Verkäufer fungiert, wenden.
In der Vermittlerrolle schlägt er eine Brücke zwischen dem Käufer und dem ausländischen Händler. In diesem Fall wird zumeist das ausländische Recht angewendet. Agiert der deutsche Händler unter eigener Flagge, gilt bei reimportierten Fahrzeugen das deutsche Recht.
Daneben gibt es auch den Eigenimport, bei dem das Fahrzeug im Ausland durch den Interessenten vor Ort erworben wird. Streng genommen kann der Eigenimport auch ein Reimport sein, wenn das Fahrzeug ursprünglich „Made in Germany“ ist.
Vertragsmodalitäten
Ganz gleich, für welche Import-Variante man sich entschieden hat: Der Käufer sollte dem Fahrzeughändler stets auf den Zahn fühlen. So hat der Importeur vertraglich zuzusichern, dass es sich bei einem Neuwagenkauf um ein fabrikneues Fahrzeug handelt. Außerdem müssen im Kaufvertrag der Gesamtpreis, die Ausstattungsdetails und der Liefertermin. Zudem ist darauf zu achten, dass die Überführungs- und Bereitstellungskosten inklusive sind.
Achten Sie bei Gebrauchtwagen auf lückenlose Eintragungen im Serviceheft in Kombination mit dem Kilometerstand und auf Vermerke bezüglich der Vorbesitzer im KFZ-Brief. Zudem müssen etwaige Mängel vermerkt sein. Bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug benötigt man zudem die ausländischen Kfz-Unterlagen samt Originalrechnung, um das Auto dann später selbst in Deutschland anzumelden.
Am Tag der Übergabe müssen alle erforderlichen Dokumente wie Garantieunterlagen, die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung sowie die EG-Typgenehmigung (CoC) und eVB-Nummer zum Nachweis des Versicherungsschutzes ausgehändigt werden.
Autokauf als Zielscheibe krimineller Energie
Betrugsmaschen gibt es auf dem Automarkt zuhauf. Daher gilt auch hier: erst die Ware, dann das Geld. Anzahlungen sollten demnach vermieden werden. Auch Online-Autobörsen mit vermeintlichen Schnäppchenangeboten sind mit Vorsicht zu genießen – vor allem bei dubiosen Zahlungsanweisungen und Verträgen, die nicht auf dem Postweg, sondern via Fax oder Mail übermittelt werden.
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