Fragen und Antworten zum ABS:
Was genau macht das Antiblockiersystem (ABS) und wie funktioniert es?
Ist ABS in Deutschland Pflicht?
Gibt es ABS auch für Motorräder?
Wie „Automatische Blockierverhinderer“ Unfälle verhüten
Das Antiblockiersystem ABS zählt zu den bedeutendsten Sicherheitsinnovationen der modernen Fahrzeugtechnik und gilt als das erste Fahrassistenzsystem überhaupt. Es verhindert, dass die Räder eines Fahrzeugs bei starkem Abbremsen blockieren, und sorgt so dafür, dass der Fahrer auch in Extremsituationen die Kontrolle über das Fahrzeug behält. Besonders bei plötzlichen Bremsmanövern auf rutschiger oder nasser Fahrbahn ermöglicht das System ein kontrolliertes Ausweichen und verringert das Risiko des Schleuderns. Mehr über die Geschichte und Funktionsweise von ABS und wie es dabei hilft, schwere Unfälle zu vermeiden, lesen Sie hier.

Yury Nikolaev / shutterstock.com
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Wie wurde früher gebremst?
Vor der Einführung und Verbreitung des heutigen Antiblockiersystems (ABS) war die Bremstechnik deutlich simpler – und riskanter. Fahrzeuge verfügten über konventionelle Bremssysteme ohne elektronische Unterstützung.
Beim Tritt auf das Bremspedal wurde im Hauptbremszylinder hydraulischer Druck erzeugt. Dieser Druck wurde über die Bremsleitungen zu den einzelnen Rädern weitergeleitet.
Dort betätigte er entweder die Bremssättel (bei Scheibenbremsen) oder die Radbremszylinder (bei Trommelbremsen), die wiederum die Bremsbeläge bzw. Bremsbacken gegen die rotierenden Teile des Rads pressten.
Die gesamte Bremskraftverteilung und -dosierung erfolgte rein mechanisch – ohne Sensorik, Steuerung oder automatische Regelung. Das führte im Ernstfall häufig zu blockierenden Rädern, Kontrollverlust und verlängerten Bremswegen – besonders auf rutschigen oder unebenen Fahrbahnen.
Wie wird heute mit ABS gebremst?
Genau hier setzt ABS an. Das System wurde entwickelt, um das Blockieren der Räder bei einer Vollbremsung zu verhindern. Es arbeitet automatisch und reguliert den Bremsdruck an den einzelnen Rädern in sehr kurzen Intervallen – mehrere Male pro Sekunde.
Sensoren erfassen kontinuierlich die Drehzahl der Räder und erkennen, wenn ein Rad zu blockieren droht. Ist dies der Fall, wird der Kraftaufwand zum Bremsen kurzzeitig verringert und anschließend wieder erhöht, sobald das Rad sich erneut dreht. Dieser Vorgang wird manchmal als „Stottern“ beziehungsweise das System als „Stotterbremse“ bezeichnet.
Es ersetzt damit jenes Bremsmanöver, das Fahrzeugführer bei konventionellen Bremsen in Notsituationen selbst durchführen mussten – nur eben schneller, präziser und elektronisch gesteuert. Von außerhalb des Fahrzeuges lässt sich ABS auch daran erkennen, dass bei Notbremsungen in der Regel keine durchgehenden Bremsspuren entstehen.
Wer hat’s erfunden?
Zu Beginn wartete das Antiblockiersystem mit einem Drei-Kanal-Design auf: Die Vorderräder waren jeweils mit einem eigenen Drehzahlsensor und einer individuellen Steuerung ausgestattet, während die Hinterräder diese Komponenten gemeinsam nutzten. Heute ist das Vier-Kanal-System Standard, bei dem jedes einzelne Rad über einen eigenen Sensor sowie eine separate Steuerung verfügt.
Erfunden wurde das heute nicht mehr wegzudenkende Sicherheitsfeature Ende der 1970er Jahre im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen Mercedes-Benz und Bosch. Seine Premiere in der Welt des Automobils feierte es als Sonderausstattung der Mercedes-S-Klasse.
Bereits zuvor kamen vergleichbare Systeme in Flugzeugen zum Einsatz, da diese aufgrund extremer Geschwindigkeiten und hohen Belastungen in Notsituationen besonders auf optimale Manövrierfähigkeit angewiesen sind.
Der Durchbruch in Europa
Im Verlauf der Jahrzehnte wurde das im Patent von Bosch noch „Vorrichtung zum Verhüten des Festbremsens der Räder eines Kraftfahrzeuges“ genannte System in immer mehr Fahrzeuge eingebaut. Heute gehört ABS zur Serienausstattung fast aller Neuwagen in der EU.
Bereits Mitte der 1980er-Jahre sprach sich der Verband Europäischer Automobilhersteller ACEA für die serienmäßige Ausstattung aller Neufahrzeuge mit dem Bremssystem aus – auch ohne gesetzliche Verpflichtung. Der Zugewinn an Fahrsicherheit galt als so erheblich, dass viele Autobauer das System freiwillig einführten.
Seit wann ist ABS in Deutschland Pflicht?
In Deutschland ist das System seit 2004 für alle neu zugelassenen Pkw und Nutzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt die Ausrüstung aber nur für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t vor.
Dies kann man in Paragraf 41b StVZO nachlesen. Dort heißt es: „Ein automatischer Blockierverhinderer ist der Teil einer Betriebsbremsanlage, der selbsttätig den Schlupf in der Drehrichtung des Rads an einem oder mehreren Rädern des Fahrzeugs während der Bremsung regelt.“
Abgrenzung von anderen Fahrassistenzsystemen
Im Grunde ist ABS das erste Fahrassistenzsystem, das sich erfolgreich in der Welt der Kraftfahrzeuge etabliert hat. Heute sind in Neuwagen aber mittlerweile eine Vielzahl weiterer Fahrassistenzsysteme verbaut, von denen einige inzwischen entweder durch deutsche Vorschriften oder EU-Richtlinien verpflichtend sind.
So ist mit dem Bremsassistenten heute meistens ein System gemeint, das den Fahrzeugführer bei einer Notbremsung unterstützt, indem es die Bremskraft automatisch verstärkt. Es kann erkennen, ob der Fahrer eine Notbremsung einleitet. Sind die Kräfte dabei nicht ausreichend, um das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen, greift der Assistent ein und erhöht den „Druck aufs Pedal“, um den Bremsweg zu verkürzen und das Fahrzeug schneller zu stoppen.
Ein weiterer Helfer beim Bremsen, der mittlerweile in jedem Kfz zu finden ist, ist ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm). Es dient der Erhöhung der Fahrzeugstabilität in kritischen Fahrsituationen durch gezieltes Abbremsen einzelner Räder, wenn das Fahrzeug ins Schleudern zu geraten droht. Dadurch wird das Risiko eines Unfalls durch Über- oder Untersteuern verringert.
Gibt es den „Blockierverhinderer“ auch in Motorrädern?
Das Antiblockiersystem ABS ist auch in Motorrädern zu finden. Seit den 1980er Jahren wird es in immer mehr Maschinen eingebaut, hat sich aber nicht so durchgesetzt wie im Pkw-Bereich. Da das System aber auch bei Motorrädern schlimme Unfälle verhüten kann, ist es dennoch 2014 für alle Motorräder über 125 ccm Hubraum im Rahmen der Euro-4-Norm für Motorräder zum Pflichtprogramm gemacht worden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Das könnte dich auch interessieren:
Ich benötige weitere Informationen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: