Der Snack hinterm Lenkrad – ist Essen und Trinken beim Fahren erlaubt?

Was im Auto nicht auf den Speiseplan gehört

Wenn dem Fahrer der Magen knurrt, kann ein Schokoriegel oder Apfel schnell Abhilfe schaffen. Doch ist die Nahrungsaufnahme am Steuer überhaupt zulässig? Ja, die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt diesbezüglich kein Veto ein. Dennoch gibt es Situationen, in denen Ihnen das Essen und Trinken im Nachhinein schwer auf den Magen schlagen könnte.

Der Snack hinterm Lenkrad - ist Essen und Trinken beim Fahren erlaubt?

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Sorgfaltspflicht des Fahrers

So heißt es grundsätzlich in § 1 Absatz 2 StVO: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden – und somit auch dann, wenn der Fahrer nachweisbar durch Essen oder Trinken abgelenkt war und es infolgedessen zu einem Unfall kam. Das gilt zumindest in der Theorie, über einschlägige Gerichtsurteile ist wenig bekannt.

Haftbarkeit bei fahrlässigem Handeln

Wer nicht den kompletten Fokus auf das Verkehrsgeschehen richtet, handelt fahrlässig und kann dafür auch versicherungstechnisch haftbar gemacht werden. Da reicht unter Umständen schon der von der Straße abweichende Blick beim Griff zur Trinkflasche oder beim Öffnen der Chipstüte.

In diesen Fällen könnte die Kfz-Versicherung dem Betroffenen eine Teilschuld anlasten. Gleiches gilt übrigens für alle Arten des Konsumierens. So etwa, wenn man sich eine Zigarette aus der Packung fischt, sie anzündet und dabei für einen Moment den Straßenverkehr aus dem Blickfeld verliert.

Tankstellenstopp als Alternative

Was also tun, wenn auf einer langen Urlaubsfahrt der Hunger kommt? Eine Option ist natürlich der Stopp an einer Autobahnraststätte mit kulinarischem Angebot. Auch spricht nichts dagegen anzuhalten, um das eigens geschnürte Verpflegungspaket zu vertilgen. Manchmal drängt jedoch die Zeit. Ist ein Beifahrer an Bord, kann dieser dem Fahrer dann unterwegs die Lebensmittel anreichen und so den Ablenkungseffekt minimieren.

Alleinfahrer hingegen sollten vorab angefertigte Häppchen bereitstehen haben, ohne dass der Snack erst umständlich ausgepackt werden muss. Auch empfiehlt es sich, die Wasserflasche oder den Kaffee griffbereit parat zu haben, um nicht während der Fahrt danach suchen zu müssen.

Alkohol am Steuer

Entgegen landläufiger Meinung ist es nicht verboten, sich als Fahrer ein Bier zu genehmigen. Natürlich nur, wenn man dabei die zulässige Promillegrenze von bis zu 0,5 einhält. Diese beläuft sich allerdings für Fahranfänger, Autofahrer unter 21 Jahren sowie für Berufsfahrer auf 0,0 – was zumindest für diese Personengruppen schließlich doch einem Alkoholverbot gleichkommt.

Kommt es jedoch zu einem Unfall, hat man ganz generell schlechte Karten. Denn hierbei wird der Fahrer nicht erst ab 0,5 Promille haftbar, sondern kann bereits bei einem Wert von 0,3 Promille zur Verantwortung gezogen und mit Geldbuße, Punkten in Flensburg, Fahrverbot sowie Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Telefonieren hinterm Lenkrad

Eindeutiger als die Frage nach dem Essen und Trinken ist die Rechtslage, wenn man am Steuer telefoniert. Wer mit dem Handy geblitzt oder im Zuge einer Polizeikontrolle erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bei Fahranfängern verlängert sich die Probezeit zudem von zwei auf vier Jahre und es wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar auferlegt.

Geblitzt.de hilft schnell & direkt

Um Vorwürfe auf Fehler überprüfen zu können, braucht es eine Einsicht in die Bußgeldakte durch einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Reichen Sie daher Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Wir werden bei Tempo-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt-, Abstands-, Halte-, Park- und Handyverstößen tätig. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

Das könnte dich auch interessieren:

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: