Ein Bus hält an der Haltestelle mit Warnblinkanlage, ich möchte überholen, was gibt es zu beachten?

Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn, wenn Bus mit Warnblinker vor mir fährt oder hält

Vor Ihnen hält ein Bus mit Warnblinker und Sie möchten überholen? Hierbei ist äußerste Vorsicht angesagt, denn ein- oder aussteigende Fahrgäste könnten durch ein unbedachtes Überholmanöver gefährdet werden. Wann und in welchem Tempo man an einem Bus ordnungsgemäß vorbeifahren kann und welche Strafen bei Verstößen drohen, soll im Folgenden detailliert betrachtet werden.

Kurz und knapp

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Thema des Videos: Ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht überholen.

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Augen auf beim Überholen an der Bushaltestelle

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) hat ein Kraftfahrer besondere Rücksicht auf öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Straßenbahnen zu nehmen. Zum Beispiel dann, wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle steht, um Fahrgäste abzusetzen oder aufzunehmen.

Ein haltender Bus mit eingeschaltetem Warnblinker darf nur in Schrittgeschwindigkeit überholt werden – das gilt auch für Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrbahn.

Hier muss der Autofahrer Schrittgeschwindigkeit und einen angemessenen Abstand zu Fahrgästen und Schulkindern einhalten. Zudem müssen Sie dem Bus auch die Abfahrt von der Haltestelle ermöglichen. Während dieses Vorgangs darf nicht überholt werden. Gleiches gilt, wenn sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker der Haltestelle nähert.

Bus in Sicht – Schrittgeschwindigkeit für alle!

Bus in Sicht – Schrittgeschwindigkeit für alle!
Für viele Verkehrsteilnehmer nicht bekannt – bei einem haltenden Bus müssen auch die Autofahrer des Gegenverkehrs ihr Tempo drosseln. Auf diese Weise sollen Personen, die auf die andere Seite der Straße wechseln, ausreichend geschützt werden. Wird aufgrund des verbotenen Überholens ein Bußgeldbescheid erlassen, drohen dem Betroffenen ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 70 Euro.

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Wenn Sie mit dem Pkw oder Fahrrad einen Tempo- oder Rotlichtverstoß begangen haben sollen, können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid jetzt bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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