Führerscheinklasse AM – die Fahrerlaubnis für Roller, Mopeds und Co.

Führerscheinklasse AM

Es muss nicht immer gleich ein Motorrad sein! Wer noch nicht volljährig oder gerade knapp bei Kasse ist, kann sich auch auf weniger PS-starken Zweirädern den Fahrtwind um die Nase blasen lassen. Doch auch hierzu bedarf es eines Führerscheins, genauer gesagt, der Fahrerlaubnisklasse AM. Mit welchen heißen Öfen man bei bestandener Fahrprüfung auf die Straße darf und was der Moped-Lappen kostet, erfahren Sie hier.

Die Fahrerlaubnis für Roller, Mopeds und Co.

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Was darf man fahren?

Der AM-Führerschein umfasst die Fahrerlaubnis für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder. Dazu gehören Roller, Mopeds sowie Fahrräder mit Hilfsmotor, die bis zu 45 km/h schnell sind und einen Hubraum von maximal 50 cm³ aufweisen. Bei Modellen mit Elektroantrieb beläuft sich das Maximum auf eine Dauer-Nennleistung von 4 kW. Darüber hinaus darf man  auch auf dem Fahrersitz von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen wie kleinere Quads und Trikes mit einer Leermasse von maximal 425 kg Platz nehmen.

Im Falle der Baureihen S50 und S51 der Marke Simson darf die Maximalgeschwindigkeit in der Klasse AM sogar 60 km/h (bei einem Hubraum von 51 cm³) betragen. Für die nostalgischen Moped-Schätze existiert eine Ausnahmereglung, sofern sie vor dem 8. Februar 1992 erstmalig registriert worden sind.

Mindestalter des AM-Führerscheins

Der Erwerb der Führerscheinklasse AM war lange Zeit erst ab 16 Jahren möglich. Mit Inkrafttreten einer Gesetzesänderung vom 28. Juli 2021 wurde das Mindestalter auf 15 Jahre herabgesenkt. Voraussetzung ist allerdings die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Außerdem gilt die Fahrerlaubnis ab 15 nur im Inland, was anhand der in den neuen Führerscheinen enthaltenen Schlüsselziffer 195 erkennbar ist.

Fahrschule- und Prüfung

Wer den AM-Führerschein in Angriff nehmen möchte, muss sich sowohl in der Theorie als auch in der Praxis unter Beweis stellen. Das bedeutet zunächst 14 Doppelstunden Theorie und so viele praktische Fahrstunden, wie der Führerscheinanwärter individuell benötigt.

Im Rahmen der Theorieprüfung darf man bei den 30 Fragen nicht mehr als zehn Fehlerpunkte vorweisen, um zu bestehen. Der rund 45-minütige Praxisteil beinhaltet verschiedene Aspekte der Fahrzeugbeherrschung. Dazu gehören unter anderem das Anlassen und Anfahren, abruptes Bremsen und das Ausweichen vor Hindernissen.

Wer es kaum erwarten kann, darf die Theorieprüfung übrigens schon drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters absolvieren, während man die praktische Prüfung erst einen Monat vorher ablegen kann.

Was der Fahrspaß kosten kann

Einen Moped- oder Rollerführerschein gibt es natürlich nicht umsonst. Insgesamt sollte man mit 800 bis 1000 Euro kalkulieren. Darin enthalten sind die Kosten für die Theorie- und Praxisstunden, die Lehrmittel, die Anmeldung zu den Prüfungen, für einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs sowie schließlich für die Beantragung des Führerscheins samt Passbild-Anfertigung.

Die Preisspanne ergibt sich aus den unterschiedlichen Kosten in den einzelnen Bundesländern und Fahrschulen vor Ort. Günstiger wird es in jedem Fall, wenn man als talentierter Fahrer mit weniger Praxisstunden auskommt.

Der Mofa-Führerschein für Einsteiger

Auch unterhalb der Klasse AM ist motorisiertes Fahren möglich: Ein Mofa mit der Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h kann ohne AM-Fahrerlaubnis ab 15 Jahren gefahren werden. Voraussetzung ist lediglich der Erwerb einer Prüfbescheinigung. Dafür müssen mindestens sechs 90-minütige Doppelstunden Theorieunterricht absolviert und die darauf folgende theoretische Prüfung bestanden werden.

Der praktische Teil besteht lediglich aus einer Doppelstunde (alternativ zwei Doppelstunden als Gruppe). Eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Kosten für den Mofa-Führerschein belaufen sich auf 150 bis 180 Euro. Wer bereits den Führerschein einer anderen Fahrzeugklasse besitzt, darf auch ohne Prüfbescheinigung aufs Mofa steigen. Ein gültiges Versicherungskennzeichen ist – wie bei der Klasse AM – für alle Halter Pflicht.

Bußgeldkatalog für Kleinkrafträder

Klar ist auch: Mofa-, Moped- und Rollerfahrer müssen sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Wie bei Motorrädern besteht eine Helmpflicht. Wer ohne fährt und dabei erwischt wird, muss 15 Euro zahlen. Wer obendrein Kinder ohne Helm mitnimmt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem dürfen Fahrzeuge der Klasse AM nicht überall fahren. Gehwege und Autobahnen sind für sie tabu.

Abgesehen davon werden natürlich auch Verstöße wie Geschwindigkeitsvergehen, das Fahren über eine rote Ampel, Alkohol und Drogen am Steuer oder die Nichteinhaltung des Mindestabstands sanktioniert. Die Höhe der Strafen orientiert sich am Bußgeldkatalog für Motorräder.

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