Gebrauchtwagen-Kaufvertrag beim Auto: Was Sie wissen sollten!

Musterkaufvertrag, Check-up, Ummeldung und Probefahrt

Augen auf beim Fahrzeugkauf! Nicht in allen Fällen verläuft der Wechsel von einem Fahrzeughalter zu einem anderen reibungslos. Gerade unter Privatpersonen sollte nichts Wesentliches vergessen oder ausgelassen werden. Zu den wichtigsten Punkten auf der Besitzerwechsel-Checkliste gehören neben einem schriftlichen Kaufvertrag auch eine Probefahrt, die Ummeldung vor der Übergabe sowie eine unabhängige Prüfung des Gebrauchtwagens.

Kaufvertrag - Gebrauchtwagen

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Den Alten checken lassen

Es ist ungemein hilfreich für beide Vertragsparteien, den Alt-Pkw von unabhängiger Stelle überprüfen zu lassen. Sowohl TÜV als auch DEKRA und der ADAC bieten einen solchen Gebrauchtwagencheck an. So lässt sich verhindern, dass das Fahrzeug gravierende Mängel aufweist, die man erst nach dem Kauf bemerkt.

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Mit Gütesiegel bei der DEKRA

Lässt man ein Kfz bei der DEKRA prüfen, erhält man nach erfolgreichem Abschluss sogar ein Gütesiegel. Es werden sowohl Technik als auch Karosserie und Bordcomputer gecheckt. Voraussetzung für die Erteilung des Siegel-Zertifikats ist jedoch das Bestehen der Prüfung in allen drei Bereichen, wofür die Prüfgesellschaft den höchsten Preis berechnet.

Die DEKRA verfügt über ein dichtes Netz von Niederlassungen und Außenstellen in ganz Deutschland. Nicht nur in den großen Städten, sondern auch in einigen kleineren Orten gibt es Filialen.

Für Mitglieder kostenlos beim ADAC

Für die Prüfung von Wagen aus zweiter Hand kooperiert der ADAC mit zahlreichen Werkstätten in Deutschland. Das Verfahren berücksichtigt rund 120 Punkte am Fahrzeug, die auch in einem detaillierten Protokoll nachvollzogen werden können. Praktisch, wenn man die Mängel mit vertrauenswürdigem Nachweis in die Preisverhandlung mitnehmen möchte.

Das Testen der Funktion von Bremsen, Stoßdämpfern und der Beleuchtung ist für Mitglieder sogar kostenlos, die auch für den gründlicheren Check-up einen Rabatt erhalten können. Auf der Website des ADAC lassen sich passende Werkstätten in der Nähe per Umkreissuche ausfindig machen.

TÜV: Check-up in zwei Himmelsrichtungen

In Deutschland gibt es insgesamt sechs unterschiedliche TÜV-Organisationen. Diese arbeiten aufgrund der regionalen Unterschiede eigenständig. TÜV Nord und TÜV Süd bieten jeweils einen Gebrauchtwagencheck an.

Beim TÜV Nord schlägt ein Rundum-Check mit 89 Euro zu Buche. Hier werden alle relevanten Teile des Fahrzeuges untersucht.

Der TÜV Süd hingegen offeriert etwas mehr Auswahlmöglichkeiten. Für den Basis-Check-up stellt der „Technische Überwachungsverein“ 29,50 Euro in Rechnung, der mit weiteren optionalen Paketen noch den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Musterverträge gibt’s im Netz

Im Internet kursieren sowohl für Käufer als auch Verkäufer von Gebrauchtfahrzeugen diverse Musterkaufverträge im PDF-Format, die in der Regel kostenlos heruntergeladen werden können.

Von den bereits genannten Prüfdienstleistern stellen sowohl der ADAC als auch der TÜV entsprechende Dokumente zur Verfügung, die über gängige Suchmaschinen schnell auffindbar sind. Aber auch die Gebrauchtwagenbörse mobile.de oder das Vergleichsportal check24.de stellen entsprechende Musterverträge bereit.

Die Verkäufer-Brille

Welche Informationen sind beim privaten Besitzerwechsel für Verkäufer noch essenziell? An erster Stelle stehen der vollständige Name und die genaue Anschrift, die der Verkäufer in beide Vertragsausfertigungen einträgt. Dabei sollten die Daten in jedem Fall mit dem Personalausweis des Abnehmers verglichen werden.

Das ist auch bei der Veräußerungsanzeige wichtig, mit der Zulassungsstelle und Versicherung nach Abschluss des Kaufvertrages über den Halterwechsel informiert werden.

Es ist ratsam, sich bei einem Privatverkauf auf die restlose Zahlung des vollen Kaufpreises zu verständigen. Bei höheren Summen kann es zudem angebracht sein, die Echtheit des Geldes bei einer Bank prüfen zu lassen. Erst nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) übergeben werden.

Die Käufer-Brille

Für den Käufer ist zunächst die Prüfung aller Eintragungen in den Fahrzeugpapieren angezeigt. Auch nach der CoC-Bescheinigung sollte er sich beim Verkäufer erkundigen. Wird der Vertrag mit einem Vertreter des Verkäufers geschlossen, so muss dieser eine schriftliche Vollmacht und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. So kann der Käufer sich die Kontaktdaten für den Fall der Fälle aufschreiben.

Haftpflicht- und Kaskoversicherung gehen mit dem Kauf auf den Käufer über. Daher ist auch das Prüfen der Versicherungsbedingungen und der Abdeckung sinnvoll. Reicht der Versicherungsschutz aus Sicht des Käufers nicht aus, kann ab einem Monat nach Erwerb des Fahrzeuges die bisherige Versicherung gekündigt und ein neuer Kontrakt abgeschlossen werden.

Der Kaufvertrag sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Außerdem ist es ratsam, die Sonderausstattung darin aufzunehmen. Dies kann auch in Form eines Zusatzblattes erfolgen, wenn die Zubehörliste sehr lang ist.

Kratzer nachträglich entdeckt?

Oft beinhalten die Kaufverträge auch einen sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss. Mit dem langen Wort ist eine Klausel gemeint, mit der sich der Verkäufer vor Ansprüchen bei Mängeln schützen kann, die der Käufer erst nach abgeschlossenem Fahrzeugdeal entdeckt.

Verkäufer sind dazu verpflichtet, alle bekannten Mängel ohne Aufforderung zu nennen. Es handelt sich aber nur um eine Erklärung nach bester Absicht. Für die Korrektheit der Angaben haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, es handelt sich um das arglistige Verschweigen eines Mangels.

Nach maximal drei Tagen ummelden

Spätestens drei Tage nach Abschluss des Eigentümerwechsels muss das Auto dann umgemeldet werden. Das ist in der Regel Aufgabe des Käufers. Um sicherzugehen, dass der Pkw wirklich abgemeldet ist, sollte man den Kaufvertrag und die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle senden.

Es ist auch möglich, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden. Dann muss allerdings ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Vor der Probefahrt: „Lappencheck“

Die erste Frage vor einer Probefahrt richtet sich an den Käufer. Dieser muss volljährig und im Besitz eines Führerscheins sein. Idealerweise ist das Fahrzeug während der Testfahrt vollkaskoversichert.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vor dem Beginn der Probe-Spritztour über die Abdeckung des Versicherungsschutzes zu informieren. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet der Probefahrer für einen von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang.

Sehr üblich ist auch das Aushändigen des Personalausweises als Pfand, sofern der Kaufinteressent seine erste Testfahrt allein durchführen will. Ähnlich wie bei der Mietwagenabholung sollte der Gebraucht-Pkw vorher aber genauestens auf Beschädigungen untersucht werden. Auch für Probefahrten lassen sich im Netz diverse Checklisten kostenlos downloaden, mit denen man einen guten Überblick über die wichtigsten zu prüfenden Fahrzeugteile erhält.

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