Wichtige Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung:
Ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht?
Zahlt die Versicherung bei jedem Unfall?
Wie kann ich hohe Beiträge nach einem Unfall vermeiden?
Kfz-Haftpflicht als Grundvoraussetzung für Straßentauglichkeit
Nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer im Falle eines unabsichtlich verursachten Sach-, Vermögens- oder Personenschaden die dabei entstandenen Kosten. Doch während die meisten Versicherungen, wie etwa im häuslichen Umfeld, eine freiwillige Angelegenheit sind, kommt man um eine Kfz-Haftpflicht beim Kauf eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht herum. Was man bei Abschluss eines Vertrags beachten sollte und wann der Versicherer die Zahlung trotz Schadensfall verweigern kann, erfahren Sie hier.

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Gewährleistung von Schadenersatzansprüchen
Wie in fast allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erhält man auch in Deutschland die Zulassung für ein Auto oder Motorrad nur nach Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Erst mit dem Versicherungsschein erhält das Fahrzeug grünes Licht für die Teilnahme am Straßenverkehr. So kann sichergestellt werden, dass die bei einem Unfall entstandenen Schadenersatzansprüche von der geschädigten Partei nicht ins Leere laufen. Zugleich ist der Unfallverursacher vor potenziell hohen finanziellen Belastungen geschützt.
Sonderfall Berufskraftfahrer
Wer sein Geld auf vier Rädern verdient – wie Lkw-, Bus- und Taxifahrer – hat eine besonders große Verantwortung für die beförderten Personen oder Güter. Im Falle eines Unfalls kann das Schadenpotenzial deutlich höher sein. Als Ergänzung zur eigentlichen Haftpflichtversicherung ist daher der Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung durchaus sinnvoll.
Festangestellte Arbeitnehmer sind jedoch im Normalfall über ihren Arbeitgeber versichert. Die Berufshaftpflichtversicherung ist daher besonders für Selbstständige wie Kurierfahrer von Bedeutung.
Per Pedes und auf dem Fahrradsattel
Fußgänger und Radfahrer hingegen sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Versicherungspolice abzuschließen. Auch ein Pedelec, das mit Tretunterstützung auf maximal 25 km/h kommt, gilt als nicht versicherungspflichtiges Fahrrad. Wer sich in diesen Fällen aber bei einem Unfall schuldig macht, muss für die Kosten selbst aufkommen
Anders verhält es sich bei Pedelecs mit Tretunterstützung bis 45 km/h und allen E-Bikes, die ohne Tretunterstützung auskommen und daher je nach Maximalgeschwindigkeit als Mofa oder Kleinkraftrad gelten. Hier besteht eine Versicherungspflicht.
Verkehrs-Rowdys müssen in die eigene Tasche greifen
Die Kfz-Haftpflicht ist jedoch kein Freifahrtschein. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht durch den Versicherer gedeckt. Wer also wissentlich über eine rote Ampel fährt, sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, auf der Autobahn drängelt oder riskant überholt, muss damit rechnen, vor den finanziellen Folgen eines Unfalls nicht gefeit zu sein.
Was es mit der Schadenfreiheitsklasse auf sich hat
Doch auch, wenn die Kfz-Haftpflicht greift, gibt es einiges zu beachten. Nach der Schadensregulierung wird der Versicherte in den meisten Fällen eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) zurückgestuft. Das wiederum führt zur Erhöhung der Versicherungsprämie. Im umgekehrten Fall werden die Beiträge günstiger, wenn ein Autofahrer über einen längeren Zeitraum unfallfrei bleibt.
Selbstbeteiligung & Rabattschutz
Vermeidbar ist die Zurückstufung mithilfe einer Selbstbeteiligung, bei der man für kleinere Schäden selbst aufkommt. Daneben gibt es auch die Option des sogenannten Rabattschutzes. Mit dieser vertraglichen Zusatzleistung können nach einem Unfall Rückstufungen verhindert werden.
In den meisten Fällen führt der Rabattschutz dazu, dass sich der Autofahrer einen Unfallschaden pro Jahr „leisten“ kann, ganz gleich wie teuer dieser die Versicherung zu stehen kommt. Wahr ist aber auch, dass der Rabattschutz in der Regel erst nach vier Jahren ohne Schadensfall angeboten wird.
Teil- und Vollkaskoversicherung
Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung können Fahrzeughalter optional auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Bei der Teilkaskoversicherung werden weitere Schäden des Fahrzeugs, die zum Beispiel durch einen Fahrzeugbrand, Unwetter oder Wildwechsel entstanden sind, abgedeckt. Auch Diebstahl gehört dazu.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung hingegen erweitert das Erstattungsspektrum auch auf Schäden, die man am eigenen Fahrzeug verursacht hat oder die Folge von Vandalismus sind. Da diese Versicherungsvariante vergleichsweise kostspielig ist, lohnt sie sich vor allem bei neuen und besonders teuren Autos.
Versicherungskonditionen unbedingt vergleichen
Da die Beitragskosten wie auch die Prämienerhöhungen nach einem Schadensfall von Anbieter zu Anbieter verschieden sind, sollte man sich vor Abschluss der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge gründlich mit den jeweiligen Konditionen auseinandersetzen. Hilfestellungen hierzu bieten gängige Vergleichsportale wie Check24 und Verivox.
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