Messprotokoll vom Blitzer – Fehler finden und Bußgeld vermeiden!

Wie ein Messprotokoll die Bußgeldvorwürfe entkräften kann

Wer sich nicht an das Tempolimit hält und zeitgleich Bekanntschaft mit einem Blitzer macht, muss mit Sanktionen rechnen. Doch nicht jede Messung hält den gesetzlichen Anforderungen stand. Machen die Beamten Fehler oder die Technik versagt, kann man die Versäumnisse unter Umständen im Messprotokoll wiederfinden und eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erwirken. Welche Fehler typisch sind und wie man Einsicht in die Unterlagen erhält, erfahren Sie hier.

Messprotokoll vom Blitzer - Fehler finden und Bußgeld vermeiden!

Michal Kalasek / shutterstock.com

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Warum gibt es das Messprotokoll?

Die zuständigen Messbeamten haben die Pflicht, den Messvorgang im Zuge der Straßenverkehrsüberwachung detailliert zu protokollieren. So enthält das Messprotokoll Angaben zum Blitzer-Typ, den Messwerten sowie zum Ort und Zeitpunkt der jeweiligen Geschwindigkeitsmessung. Darüber hinaus gibt das Protokoll Auskunft über die Messbeamten selbst und das geblitzte Fahrzeug.

Potenzielle Fehlerquellen

Eine fehlerhafte Messung kann viele Gründe haben. Ganz gleich, ob Radar, – Laser- oder Lichtschrankenmessung – im Prinzip hat jede in einen Blitzer verbaute Messtechnik ihre Tücken. Auch folgende Aspekte sollten genau unter die Lupe genommen werden:

  • Der Blitzer muss im richtigen Winkel und Abstand positioniert werden
  • Ungünstige Wetter- und Witterungsbedingungen wie eine reflektierende Sonneneinstrahlung können die Messung beeinflussen
  • Das Messgerät muss regelmäßig gewartet und geeicht worden sein, Testmessungen bestanden haben sowie mit aktueller Software ausgestattet sein
  • Auch Gerätenummer und Betriebsart des Messgeräts sind zu dokumentieren, genauso wie die gemessene Geschwindigkeit sowie das zulässige Tempo bzw. Verkehrszeichen der Geschwindigkeitsvorgabe
  • Die Messbeamten müssen eine Schulung erhalten haben, namentlich genannt werden und eigenhändig unterschreiben

Akteneinsicht nach Bußgeldeinspruch

Im Rahmen der Zusendung eines Bußgeldbescheides bleibt das Messprotokoll zunächst außen vor. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann nach Einspruch gegen die Vorwürfe Akteneinsicht anfordern. Wurde bei der Blitzermessung nicht vorschriftsmäßig vorgegangen, erhöht das die Chancen, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest abzumildern.

Formfehler im Bußgeldbescheid

Auch der Bußgeldbescheid kann formale Mängel aufweisen. Ist doch in § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) genau festgelegt, was der Bußgeldbescheid enthalten muss. Dementsprechend dürfen keine falschen oder unvollständigen Angaben zu Tatzeitpunkt und Ort des Verkehrsverstoßes sowie zu Namen und Anschrift des Empfängers getätigt werden.

Auch die Rechtsbehelfsbelehrung sowie der Hinweis auf die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit inklusive der verhängten Sanktionen müssen gegeben sein. Zudem sollten Beweise für das Geschwindigkeitsvergehen wie das Blitzerfoto enthalten sein.

Einzelne Formfehler führen nicht zwangsläufig zu einer Einstellung des Verfahrens. Doch insbesondere, wenn der Fahrer aufgrund mangelhafter Angaben nicht mehr eindeutig identifizierbar ist, stehen die Chancen gut.

Einspruchsfrist beachten!

Besonders wichtig: Den Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe muss man innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Zustellungsdatum des Bescheids einlegen. Auch wenn der Postbote die Zustellungsurkunde nicht persönlich übergeben sollte – weil etwa der Adressat nicht anzutreffen ist – gilt das Dokument als zugestellt, sobald er es in den Briefkasten eingeworfen hat.

Wer bis nach Ablauf der Frist keinen Einspruch eingelegt hat, muss in Kauf nehmen, dass die Vorwürfe im Bußgeldverfahren und die damit einhergehenden Strafen rechtskräftig werden. Die Ausnahme der Regel ist eine sogenannte Wiedereinsetzung. In diesem Fall kann der versäumte Einspruch nachgeholt werden, wenn der Betroffene in der Lage ist zu beweisen, dass er die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt hat.

Gründe für einen Antrag auf Wiedereinsetzung beim zuständigen Gericht oder der Bußgeldstelle können ein Unfall, Krankheit, aber auch eine längere Abwesenheit des Bußgelbescheid-Empfängers aufgrund einer Urlaubsreise sein. Doch auch Versäumnisse seitens der Post oder höhere Gewalt sind mögliche Argumente für die Genehmigung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Bußgeldkatalog für den verbotenen Geschwindigkeitsrausch

Dass sich ein Bußgeldeinspruch lohnen kann, zeigt ein Blick in den Bußgeldkatalog. Vor allem beim bundesweiten Spitzenreiter „Geschwindigkeitsverstoß“ werden täglich zahlreiche Autofahrer zur Kasse gebeten oder müssen um ihren Führerschein bangen.

Die nachfolgenden Tabellen geben am Beispiel von Pkw- und Motorradfahrern Aufschluss darüber, mit welchen Strafen Temposünder sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften bei wie viel km/h zu viel auf dem Tacho rechnen müssen.

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 70 €--
21 - 25 km/h 115 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 180 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 260 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 400 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 560 €2 Punkte2 Monate
61 - 70 km/h 700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

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VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

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