11 km/h bis 15 km/h zu schnell gefahren

Welche Sanktionen drohen?

Grundsätzlich können schon bei sehr geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen Bußgelder drohen. Aber was genau kommt auf einen zu, wenn man 11 bis 15 km/h zu schnell gefahren ist? Wir können Sie beruhigen, Punkte und Fahrverbote drohen Ihnen nicht. Ein Bußgeld kann aber dennoch auf Sie zukommen. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden. Ein weiterer Faktor ist die Art des Fahrzeuges. Fährt der Betroffene mit einem PKW mit Anhänger, einem Bus oder einem LKW, drohen härtere Sanktionen als bei einem PKW ohne Anhänger.

11 km/h bis 15 km/h zu schnell gefahren

Bußgeldtabelle: 11 bis 15 km/h zu schnell innerorts

Wer mit dem PKW innerhalb geschlossener Ortschaften mit 11 bis 15 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

Neuer Bußgeldkatalog
VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
11 km/h50 €--
12 km/h50 €--
13 km/h50 €--
14 km/h50 €--
15 km/h50 €--

Verwarngelder gelten Sanktionen, die unter 60 Euro betragen. Ab 60 Euro handelt es sich um ein Bußgeld.

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Bußgeldtabelle: 11 bis 15 km/h zu schnell außerorts

Die Verwarngelder sind außerorts etwas niedriger. Der folgenden Tabelle können Sie die Sanktionen für 11 bis 15 km/h entnehmen:

Neuer Bußgeldkatalog 2023
VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
11 km/h40 €--
12 km/h40 €--
13 km/h40 €--
14 km/h40 €--
15 km/h40 €--

So steht es um die Toleranz

Für diejenigen, denen vorgeworfen wird, das Tempo überschritten zu haben, gibt es noch ein weiteres wichtiges Thema: den Toleranzabzug. Bei einem Tempo bis 100 km/h werden dem Betroffenen 3 km/h als Toleranz von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Ist man mit mehr als 100 km/h unterwegs werden einem 3 Prozent eingeräumt.

Der Grund für den Toleranzabzug ist, dass man damit die Folgen eventueller Ungenauigkeit der Messergebnisse mildert. Wird man mit dem Videonachfahrsystem geblitzt, wird eine höhere Toleranz gewährt, da sich bei dem Verfahren zwei Objekte bewegen. Das fahrende Auto sowie das Fahrzeug, aus dem die Messung vorgenommen werden. Daher werden 5 km/h oder 5 Prozent Abzug berücksichtigt.

Und was passiert in der Probezeit?

Fahranfänger, die bis zu 20 km/h zu schnell sind, müssen in der Regel keine Angst vor zusätzlichen Probezeit-Maßnahmen haben. Erst ab 21 km/h zu viel können diese auf einen zukommen. Mehr zum Thema Probezeit finden Sie hier.

Blitzer sind nicht immer frei von Fehlern

Viele Leute glauben, dass die Messergebnisse immer korrekt und unumstößlich sind. Dies ist aber keineswegs der Fall. Es kommt sogar vor, dass jahrelang genutzte Messgeräte mit standardisierten Messverfahren wie der Leivtec XV3 nachträglich als fehlerhaft identifiziert werden und folglich unschuldige Autofahrer sanktioniert wurden. Andere Fehlerquellen, die beim Blitzer auftauchen können, sind beispielsweise schlecht oder nicht geschultes Personal, mangelhaft gewartete oder nicht geeichte Blitzer sowie falsch justierte Blitzer. Es gibt aber noch viele weitere Faktoren, wieso ein Bußgeldverfahren angreifbar ist. Lassen Sie daher Ihren Bußgeldbescheid immer prüfen.

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Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

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