Außerorts geblitzt – mit diesen Sanktionen müssen Sie rechnen

Geschwindigkeitsbegrenzung für außerorts geblitzte Verkehrsteilnehmer

Außerhalb geschlossener Ortschaften – wie auf Bundesstraßen oder der Autobahn – darf in der Regel schneller gefahren werden als innerorts. Doch natürlich müssen sich Autofahrer auch außerorts fast immer an ein Tempolimit halten. Lesen Sie hier, welche Sanktionen drohen, wenn man außerorts geblitzt wird, und wie man sich als betroffener Fahrer gegen Bußgeldvorwürfe wehren kann.

Ein Auto wird geblitzt.

TimSiegert-batcam / shutterstock.com

Außerorts geblitzt und die Folgen der StVO-Novelle

Seit den Neuerungen des Bußgeldkatalogs vom 9. November 2021 wird beim Strafmaß für Verkehrsvergehen auch außerorts eine Schippe draufgelegt. Wer zum Beispiel mit dem Pkw oder Motorrad 21 bis 25 km/h zu schnell fährt, muss mittlerweile neben dem Punkt im Fahreignungsregister ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen.

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Fährt man hingegen 26 bis 30 km/h über dem Tempolimit, fallen bereits 150 Euro an. Zu dem Punkt in Flensburg gesellt sich zudem ein einmonatiges Fahrverbot, für den Fall, dass der Fahrer zweimal innerhalb eines Jahres einen Geschwindigkeitsverstoß dieses Ausmaßes begeht.

Bei 41 bis 50 km/h zu schnell ist ein Monat Fahrverbot auch ohne Wiederholungstat fällig. Zudem fallen zwei Punkte in Flensburg an und das Bußgeld beläuft sich auf 320 Euro. Alle weiteren Sanktionen für Pkw und Motorräder finden Sie hier.

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für alle Fahrzeugtypen

Wer hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t oder eines Pkw mit Anhänger sitzt, muss mit noch schärferen Sanktionen rechnen. Das gilt auch für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einem Gewicht von über 3,5 t. Wie es sich mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten bei diesen Fahrzeugtypen im Detail verhält, wenn man außerorts geblitzt wird, zeigen die folgenden Tabellen auf.

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 140 €1 Punkt-
21 - 25 km/h 150 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 175 €1 Punkt-
31 - 40 km/h 255 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 60 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h60 €--
11 - 15 km/h70 €--
16 - 20 km/h 240 €1 Punkt-
21 - 25 km/h 280 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 400 €2 Punkte1 Monat
31 - 40 km/h 560 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 700 €2 Punkte2 Monate
51 - 60 km/h 800 €2 Punkte3 Monate
über 60 km/h900 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Kein Tempolimit auf der Autobahn?

Dass man auf der Autobahn jederzeit ungehemmt schnell fahren darf, ist eine Mär. Zwar gibt es Streckenabschnitte, auf denen kein Tempolimit vorgeschrieben ist. Dennoch sollten sich Fahrer an der sogenannten Richtgeschwindigkeit von 130 km/h orientieren – vor allem, wenn etwa eine erhöhte Gefährdung durch ungünstige Straßen- und Witterungsverhältnisse gegeben ist.

Kommt es zu einem Unfall, kann ein Fahrer haftbar gemacht werden, weil er sich nicht an die Richtgeschwindigkeit gehalten hat. Zudem wird diese auf Abschnitten mit Baustellen, Kurven oder Tunneln durch entsprechende Verkehrsschilder häufig eingeschränkt, mit der Folge, dass man auch hier außerorts geblitzt werden kann.

Bei Lkw, Wohnmobilen und Bussen mit einem Gewicht von über 3,5 t sowie bei Pkw mit Anhängern ist die Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h übrigens keine Richtgeschwindigkeit, sondern eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung.

In der Probezeit außerorts geblitzt

In Deutschland unterliegen Fahranfänger einer zweijährigen Probezeit, in der sie bei Verstößen mit besonders harten Sanktionen rechnen müssen. Wer zum Beispiel außerorts mit mehr als 20 km/h über dem Tempolimit geblitzt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß mit der Folge, dass sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Zudem muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen, das ihm noch einmal theoretische und praktische Führerscheinprüfungsinhalte vermitteln soll.

Kommt es zu einem zweiten A-Verstoß, wird der Fahranfänger schriftlich verwarnt. Darüber hinaus erhält er die Empfehlung, sich einer verkehrspsychologischen Beratung zu unterziehen. Wer danach ein drittes Mal mit 20 km/h zu schnell erwischt wird, muss den Führerschein für mindestens sechs Monate lang abgeben und erhält diesen zumeist erst nach einer erfolgreichen Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zurück.

Was es mit einem Bußgeldverfahren auf sich hat

Nicht immer sind die Vorwürfe in einem Bußgeldverfahren ohne Fehl und Tadel. Wird man außerorts geblitzt, kann es sich lohnen – im besten Fall mithilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht – innerhalb von zwei Wochen ab Zustellungsdatum des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen.

Neben der Missachtung von Verjährungsfristen können auch Fehler bei den Messungen passieren, wenn etwa ein Blitzer nicht vorschriftsmäßig geeicht oder gewartet wurde. Auch eine falsche Positionierung des Messgeräts am Straßenrand kann zu ungenauen Messergebnissen führen. Das gilt auch für das Blitzen bei Dunkelheit, Nebel, Regen und Schnee.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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