Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts – kein Freifahrtschein für zu schnelles Fahren

Während Tempoverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften in Deutschland in der Regel harte Strafen nach sich ziehen, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts weniger scharf sanktioniert. Welche Geschwindigkeit außerorts wo erlaubt ist und wie ein Vergehen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet wird, erfahren Sie hier.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

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Welches Tempolimit gilt außerorts?

Außerhalb geschlossener Ortschaften, wie zum Beispiel auf Bundes- und Landstraßen, gilt für Pkw- und Motorradfahrer eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Lkw und Omnibusse unterliegen einem anderen Tempolimit, das von ihrer Gewichtsklasse abhängt: Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Omnibusse dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen ist ein Tempolimit von 60 km/h vorgeschrieben.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts auf der Autobahn

Auf Autobahnen gilt für Pkw und Motorräder die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Allerdings kann die Richtgeschwindigkeit im Sinne der Unfallprävention auf Autobahnabschnitten mit Kurven, Tunneln oder Baustellen durch ein Tempolimitschild eingeschränkt werden. Auch bei starkem Verkehr oder ungünstigen Straßen- und Witterungsverhältnissen muss der Autofahrer sein Tempo der Situation angemessen drosseln. Bei Überschreitungen in Form von zu schnellem Fahren gelten dann auch die entsprechenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.


Wer allerdings einen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, oder einen Pkw mit Anhänger und Wohnwagen fährt, darf maximal 80 km/h auf dem Tachometer haben. Optional können Fahrer von Pkw mit Anhänger und Wohnwagen aber eine Tempo-100-Genehmigung beim TÜV einholen. Dafür muss das betroffene Fahrzeug einer entsprechenden Begutachtung standhalten.


Kraftomnibusse, deren Erstzulassung ab dem 8. Dezember 2007 erfolgt ist, dürfen ebenfalls 100 km/h auf der Autobahn fahren. Vorausgesetzt, sie sind für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen und überwiegend für sitzende Fahrgäste gebaut, wobei alle Sitze mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein müssen.

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 140 €1 Punkt-
21 - 25 km/h 150 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 175 €1 Punkt-
31 - 40 km/h 255 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 60 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h60 €--
11 - 15 km/h70 €--
16 - 20 km/h 240 €1 Punkt-
21 - 25 km/h 280 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 400 €2 Punkte1 Monat
31 - 40 km/h 560 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 700 €2 Punkte2 Monate
51 - 60 km/h 800 €2 Punkte3 Monate
über 60 km/h900 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Mit welchen Strafen muss ein Fahrer rechnen, wenn er außerhalb geschlossener Ortschaften das Tempolimit missachtet? Hierbei spielen der Fahrzeugtyp und die Höhe des Geschwindigkeitsverstoßes die entscheidende Rolle. Bei Pkw und Motorrädern reicht die Spannweite von einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro (bei 1 – 10 km/h zu schnell) bis hin zu einem Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot (bei über 70 km/h zu schnell).


Bei Pkw mit Anhängern und Lkw werden höhere Sanktionen verhängt. Zum Vergleich: Die eben aufgeführten Sanktionen für Pkw bei über 70 km/h zu schnell, greifen hier bereits bei mehr als 60 km/h über dem Tempolimit. Im nachfolgenden Bußgeldkatalog finden Sie alle Einzelheiten für Geschwindigkeitsverstöße von Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften.


Wie hoch eine Sanktion für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ausfällt, hängt davon ab, mit welchem Fahrzeugtyp der Verkehrsteilnehmer unterwegs war und in welchem Ausmaß das Tempolimit überschritten wurde.

Warum Messungen nicht immer fehlerfrei sind …

Ob auf der Landstraße oder Autobahn – Blitzer werden theoretisch zumeist an den Stellen positioniert, an denen erhöhte Unfallgefahr besteht. Doch nicht jedes Messergebnis ist zwangsläufig einwandfrei. Technische Fehler oder eine falsche Handhabung der Blitzer durch eventuell ungeschulte Messbeamten können dazu führen, dass die Vorwürfe in einem Bußgeldbescheid einer Anfechtung nicht standhalten.


Typische Fehlerquellen sind unter anderem die falsche Positionierung der Messgeräte, sodass der Winkel zur Fahrbahn nicht stimmt sowie unregelmäßig gewartete und geeichte Blitzer. Auch ein Blitzerfoto, auf dem das Kennzeichen oder der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen sind, hat es schon gegeben. Darüber hinaus können der Bußgeldbehörde auch formale Fehler unterlaufen. So muss der Bußgeldbescheid über ein Aktenzeichen verfügen. Ort und Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes sollten ebenfalls genannt werden. Wichtig ist auch zu prüfen, ob der Bußgeldbescheid fristgerecht erlassen worden ist. Andernfalls könnten die Vorwürfe bereits verjährt sein. Im Zuge dessen sind allerdings die verjährungshemmenden Maßnahmen zu beachten. Diese haben wir in unserem Beitrag Verjährung von Bußgeldvorwürfen zusammengefasst.

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Häufige Fragen

Wie viel zu schnell darf man außerorts fahren?

Fährt man außerorts zu schnell, wird schon bei bis zu 10 km/h über dem Tempolimit ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Einen Punkt in Flensburgs sowie eine Bußgeldforderung von 100 Euro erhält der Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h.

Was passiert bei 21 km/h zu schnell außerorts?

Ein Geschwindigkeitsverstoß außerorts von 21 bis 25 km/h führt zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und zu einem Punkt im Fahreignungsregister.

Wann darf man außerorts 130 fahren?

Außerorts muss der Verkehrsteilnehmer lediglich im Fall einer entsprechenden Beschilderung langsamer als 130 km/h fahren. Ist hingegen kein Tempolimit ausgewiesen, darf auf Autobahnen und Schnellstraßen mindestens die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren werden.

Polizei Hessen: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

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