Wichtiges zu den Wechselkennzeichen:
1. Was ist ein Wechselkennzeichen?
2. Wo beantragt man das Wechselkennzeichen?
3. Welche Vorteile ergeben sich daraus?
Was es mit dem Wechselkennzeichen auf sich hat
Wer zwei Autos in seiner Garage parkt, diese aber nie gleichzeitig auf die Straße bringt, sollte über die Beantragung eines sogenannten Wechselkennzeichens bei der Zulassungsstelle nachdenken. Dieses wurde im Zuge einer Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 1. Juli 2012 eingeführt. An welche Voraussetzungen das spezielle Kfz-Kennzeichen gebunden ist und welche Vorteile es mit sich bringt, erfahren Sie hier.

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Wann macht das doppelte Kennzeichen Sinn?
Nehmen wir mal an, Sie haben sowohl einen geräumigen Pkw für die Urlaubsfahrt mit der ganzen Familie als auch ein Stadtauto für den täglichen Bedarf. Sofern die Fahrzeuge immer nur abwechselnd genutzt werden, lohnt sich unter Umständen der Antrag auf ein Wechselkennzeichen. Der Vorteil liegt darin, dass eine Zulassung eingespart wird, was in der Regel zu einer niedrigeren Versicherungsprämie führt. Die Kfz-Steuer jedoch muss für beide Fahrzeuge in üblichem Umfang entrichtet werden.
Beantragungsprozedere und Kosten
Wer sich auf den Weg zur Zulassungsstelle macht, muss die erforderlichen Dokumente für beide Fahrzeuge, die mit dem Wechselkennzeichen ausgestattet werden sollen, im Gepäck haben. Dazu gehören:
- der ausgefüllte Zulassungsantrag
- die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
- Nachweise über die letzten Haupt- und Abgasuntersuchungen
- Versicherungsunterlagen samt eVB-Nummern
- das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Meldebescheinigung über den Wohnort
- bisherige Kennzeichenschilder, bei in der Vergangenheit bereits zugelassenen Kraftfahrzeugen
Und wie sieht es mit den Kosten aus? Für die Zulassung fallen je nach Region rund 65 Euro Verwaltungsgebühren sowie bis zu 30 Euro für das Drucken der Kennzeichenschilder an.
Für das Wechselkennzeichen relevante Fahrzeugklassen
Um ein Wechselkennzeichen beantragen zu können, müssen die beiden Fahrzeuge in die gleiche EU-Fahrzeugklasse fallen. Ein Auto darf sich also nicht mit einem Motorrad das Nummernschild teilen. Zudem sind nur bestimmte Klassen für das austauschbare Kfz-Kennzeichen vorgesehen:
- Klasse M1: Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Klasse L: Leicht zweirädrige Kraftfahrzeuge, aber auch drei- und vierrädrige wie Trikes und Quads
- Klasse O1: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 Kilogramm
Woran man das Wechselkennzeichen erkennt
Das Wechselkennzeichen besteht aus dem vorderen, fahrzeuggebundenen Teil, sowie aus dem hinteren „mobilen“ Teil, das stets an das Fahrzeug angebracht werden muss, das in Bewegung ist. Das kleine „W“ befindet sich am Vorderteil über der Landkreisplakette, während das Hinterteil die HU-Plakette und die individuelle Endziffer der Erkennungsnummer abbildet.
Bußgelder bei Verstößen
Wichtig zu wissen: Ein Wechselkennzeichen gilt nur dann als vollständig, wenn dessen beiden Teile am Fahrzeug montiert sind. Wer nur mit einem oder in Kombination mit einem anderen Kennzeichen am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Verboten ist auch das Parken im öffentlichen Raum mit unvollständigen Wechselzeichen. Dafür kann ein 40 Euro teures Knöllchen ausgestellt werden.
Abgrenzung zu anderen Kennzeichenschildern
Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen sind hingegen nicht für die Erteilung eines Wechselkennzeichens gedacht. Allerdings kann insbesondere das Saisonkennzeichen auch vorteilhafter als ein Wechselkennzeichen sein, wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Wohnmobil oder Cabrio nur in den sommerlichen Monaten am Straßenverkehr teilnehmen.
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