Bußgeldgefahr in verbotenen Zonen
Der dichte Straßenverkehr in deutschen Städten geht auch mit Parkplatzmangel einher. Dazu gesellen sich zahlreiche Parkverbots-Zonen, in denen Autofahrer Gefahr laufen, einen Strafzettel zu kassieren. Manche Parkflächen sind jedoch nur an Werktagen von der Regelung betroffen. Demzufolge pausiert an Sonn- und Feiertagen unter Umständen auch das Parkverbot. Doch wie sieht es mit dem Samstag aus?

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Samstags ruht die Arbeit, nicht aber die StVO
Auch wenn viele von Montag bis Freitag tätige Arbeitnehmer am Samstag frei haben und diesen als Teil des Wochenendes verstehen, stuft ihn der Gesetzgeber als Werktag ein. So heißt es in § 3 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG): „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.”
Somit haben Parkverbots-Bereiche mit dem Zusatzzeichen „werktags von 8 – 17 Uhr“ auch am Sonnabend Bestand. Wer dort dennoch verbotenerweise hält oder parkt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar dem Abschleppen des Fahrzeugs rechnen. Das gilt vor allem für Verkehrsteilnehmer, die ihr Auto in Feuerwehrausfahrten, an Bushaltestellen oder auf Behindertenparkplätzen abstellen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Fällt der Samstag jedoch auf einen gesetzlichen Feiertag, ist Parken entsprechend erlaubt. Gleiches gilt für Zusatzzeichen am Verkehrsschild wie „Montag bis Freitag“ und „werktags außer samstags“. Solche Schilder sind häufig im Umfeld von Kindergärten, Schulen und Behörden platziert. Der Grund dafür: Da diese Einrichtungen in der Regel an Samstagen geschlossen sind, ist kein hohes Verkehrsaufkommen, das durch parkende Autos behindert werden könnte, zu erwarten.
Der Bußgeldkatalog für Parkverstöße
Insbesondere seit der im Oktober 2021 in Kraft getretenen Bußgeld-Novelle kann ein Parkvergehen kostspielige Konsequenzen haben. Während einfache Halte- oder Parkverstöße noch mit geringfügigen Verwarnungsgeldern in Höhe von maximal 55 Euro geahndet werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Bußgelder und Einträge im Fahreignungsregister möglich.
So etwa bei verbotswidrigem Parken auf einem Geh- und Radweg: Bei Behinderung oder bei einer Dauer von mehr als einer Stunde werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Unzulässiges Parken in zweiter Reihe kann bei Sachbeschädigung neben dem Eintrag in die Verkehrssünderkartei sogar mit 110 Euro zu Buche schlagen.
Die komplette Übersicht über alle Parkverstöße und Sanktionen finden Sie in der folgenden Tabelle:
Neuer Bußgeldkatalog | |||
---|---|---|---|
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkt(e) |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | Parken | 35 € | - |
... mit Behinderung | 55 € | - | |
... länger als 1 h | 55 € | - | |
... länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - | |
... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist | Parken im Halteverbot | 25 € | - |
... mit Behinderung | 40 € | - | |
... länger als 1 h | 40 € | - | |
... länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - | |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg | Parken | 55 € | 1 Punkt |
... mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt | |
... länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt | |
... länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt | |
... mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt | |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | Parken | 55 € | - |
... dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt | Parken | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt | Parken | 55 € | - |
... mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt | |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt | |
... länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt | |
... länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | Parken | 55 € | - |
... mit Behinderung | 70 € | - | |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 | Parken | 55 € | - |
... mit Behinderung | 70 € | - | |
... mit Gefährdung | 80 € | - | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
... länger als 3 h | 70 € | - | |
... länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - | |
... länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - | |
... länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt | Parken | 20 € | - |
… Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - | |
… Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - | |
… bis zu 2 h | 30 € | - | |
... bis zu 3 h | 35 € | - | |
... länger als 3 h | 40 € | - | |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | - |
Fahrerlaubnisentzug für Falschparker
Vom Entzug der Fahrerlaubnis ist bei Parkverstößen eigentlich nicht die Rede. Allerdings hat das Verwaltungsgericht (VG) in Berlin in einem Beschluss vom 23. Oktober 2016 (Az. VG 11 K L 432.16) auf eine Ausnahme verwiesen. Demnach kann auch hartnäckiges Falschparken den Führerschein kosten – sogar, wenn der betroffene Fahrer ein leeres Punktekonto im Verkehrszentralregister vorzuweisen hat. Die zuständigen Richter bezogen sich dabei auf einen Fall, bei dem sich ein Autofahrer 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten – inklusive 83 Parkverstöße – zu Schulden kommen ließ.
Das ABC des Abschleppens
Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, ist der Ärger groß. Nicht nur, dass man sein Auto vorübergehend nicht benutzen kann, auch die Kosten wiegen schwer. So können für den Abschleppvorgang, die Verwahrung des Fahrzeugs und die Verwaltungskosten je nach Regularien des jeweiligen Bundeslandes mehrere hundert Euro zusammenkommen.
Ist die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens nicht gegeben, weil zum Beispiel das Versetzen des Pkws auf einen freien Parkplatz technisch machbar gewesen wäre, kann der Betroffene die Zahlung verweigern. Dass es sich um ein rechtswidriges Abschleppen gehandelt hat, muss jedoch bewiesen werden. Andernfalls kann die Zahlungsverweigerung zu behördlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führen. Ebenso sind Schadenersatzansprüche sowie durch das Abschleppunternehmen in die Wege geleitete Inkassoverfahren denkbar.
Doch auch, wenn der Parkverstoß das Abschleppen erforderlich macht, haftet das Abschleppunternehmen für Schäden, die beim Abtransportieren oder Verwahren auf dem Autohof zustande gekommen sind. Die entstandenen Blechschäden oder Kratzer im Lack sollten fotografisch dokumentiert werden, um für einen möglichen Rechtsstreit gewappnet zu sein.
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