Geblitzt in der Probezeit?

Das können Fahranfänger tun, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden

Oftmals haben Fahranfänger in der Probezeit besonders Angst, im Straßenverkehr etwas falsch zu machen. Aber auch Fahranfänger können mal geblitzt werden. Jedoch ist es besonders für sie wichtig zu wissen, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft oder zumindest in Zweifel zu ziehen sind. Bußgeldbescheide sollten daher immer geprüft werden. Dabei kann beispielsweise der Service von Geblitzt.de helfen. Die Partneranwälte können Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Ermittlungsakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens bearbeiten.

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Thema des Videos: Geblitzt in der Probezeit! Wann drohen Aufbauseminar oder Probezeitverlängerung? - Geblitzt.de

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Verkehrsverstöße in der Probezeit

Die Probezeit in Deutschland beläuft sich auf zwei Jahre. In dieser Zeit müssen Fahranfänger besonders darauf achten, was sie sich zuschulden kommen lassen. Denn je nach Verstoß, kann es sein, dass zusätzliche Sanktionen auf sie zukommen. Wichtig ist, ob es ein als A-Verstoß oder ein B-Verstoß klassifizierter Fehltritt ist. Bei den A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegendere Vergehen. B-Verstöße sind eher weniger schwerwiegender Natur.

Hier ein paar Beispiele für A- und B-Verstöße:

Blitzer der jemanden in Probezeit blitzt. Der Führerschein kann in der Probezeit verlängert werden

A-Verstöße

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Abstandsverstöße
  • Fahren ohne Begleitperson bei dem Führerschein ab 17 Jahren
  • Abstandverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Handy am Steuer

B-Verstöße

  • Überziehung der Hauptuntersuchung
  • Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h
  • Abgefahrene Reifen
  • Parken auf der Autobahn

Hat der Fahranfänger einen A-Verstoß begangen, verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Betroffene muss zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ein solches Seminar wird von zugelassenen Fahrschulen angeboten und besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten. Zusätzlich muss eine Fahrprobe von 30 Minuten, ohne Prüfungscharakter, absolviert werden. Eine durchgehende Teilnahme ist Pflicht. Eine Fristüberschreitung oder Weigerung hat den Entzug des Führerscheins zur Folge. Die Kosten für ein solches Aufbauseminar liegen zwischen 250 und 500 Euro.

Kommt es zu einem zweiten A-Verstoß, bekommt der Fahrer auf Probe eine Ermahnung und zusätzlich noch eine Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung durchzuführen. Wer noch einen dritten Fahrverstoß begeht, muss den Führerschein Monate abgeben.

Die Bußgelder sowie Punkte, die üblicherweise sowieso vorgesehen sind, kommen immer noch zu dem je
weiligen Verkehrsverstoß hinzu.

Bußgeldkatalog mit Geschwindigkeitsüberschreitungen für Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

Innerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 70 €--
21 - 25 km/h 115 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 180 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 260 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 400 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 560 €2 Punkte2 Monate
61 - 70 km/h 700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Ein B-Verstoß hat zunächst keine Konsequenzen. Zwei B-Verstöße werden allerdings wie ein A-Verstoß gewertet.

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