Straßenverkehrsverstöße werden je nach Schwere des Vergehens unterschiedlich sanktioniert. Logisch, dass eine abgelaufene Parkuhr weniger Folgen hat, als wenn man mit 80 km/h durch eine Tempo-30-Zone rast. Wer dabei geblitzt wird, kommt um Punkte in Flensburg nicht herum. Doch ab wie vielen Einträgen muss man eigentlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen? fizkes / shutterstock.com...
Punkte in Flensburg! Das Fahreignungsregister. Hier will niemand punkten
Wer als Autofahrer Flensburg hört, denkt nicht zuerst an die Sehenswürdigkeiten der beschaulichen Ortschaft in Schleswig-Holstein, sondern an seinen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Fast jeder ist schon mal zu schnell gefahren, hat den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten, ein Rotlicht übersehen oder am Steuer telefoniert. Wird man dabei geblitzt, sammeln sich gemäß des geltenden Bußgeldkataloges Punkte beim Fahreignungsregister (FAER) an. Diese können über kurz oder lang auch den Entzug des Führerscheins bedeuten. Was es mit dem Konto in Flensburg auf sich hat, soll im Folgenden erläutert werden.
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Was leistet das Fahreignungsregister?
Als ein Aufgabenbereich des Kraftfahrt-Bundesamts speichert das Fahreignungsregister Informationen über im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer, sobald der Verkehrsverstoß des Fahrers nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu sanktionieren ist. Diese werden einerseits an Institutionen wie Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie Bußgeld-, Verwaltungs- und Polizeibehörden übermittelt. Deren Entscheidungen über Entziehung, Versagung und Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie über entsprechende Maßnahmen werden ebenfalls im FAER hinterlegt. Zum anderen kann der Betroffene selbst Auskünfte über seine Einträge in Flensburg entweder online oder auf dem Postweg beantragen.
Eine schnelle & unkomplizierte Lösung bietet auch Geblitzt.de: Einfach hier Ihre persönlichen Daten eingeben, den Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post zusammen mit Ihrem Identitätsnachweis an die im Dokument bereits angegebene Adresse schicken. Anschließend erhalten Sie Post aus Flensburg mit der Auskunft über Ihren Punktestand im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts.
Ab dem achten Punkt auf dem Konto in Flensburg wird der Führerschein entzogen.
Das FAER – ab wann es brenzlig wird!
Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr können laut Bußgeldkatalog mit hohen Bußgeldern, einem Fahrverbot und je nach Schwere der Tat mit einem bis zu drei Punkten sanktioniert werden. Die Skala der Verkehrsverstöße reicht von Abstandsvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen über Rotlicht- und Handyverstöße bis hin zu Trunkenheit am Steuer. Ist ein bestimmter Stand erreicht, informiert das Kraftfahrt-Bundesamt das für den Fahrer zuständige Straßenverkehrsamt. Dieses wendet sich in der Folge an den betroffenen Verkehrsteilnehmer bei:
- vier oder fünf Punkten mit einer Ermahnung und dem Angebot, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen – wodurch dem Fahrer ein Punkt aus dem Fahreignungsregister gestrichen wird.
- sechs oder sieben Punkten mit einer Verwarnung und dem Angebot, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen – ohne dass dabei ein Punktabzug angerechnet wird.
- bei acht oder mehr Punkten, um mitzuteilen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Wenn Sie Ihren Punktestand in Flensburg abfragen möchten, können Sie hier den entsprechenden Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister herunterladen.
Vorlage zur Abfrage des Punktestandes in Flensburg (PDF)
Löschung der Punkte & Punkteabbau
Der Verkehrsteilnehmer kann also einen Punkt abbauen, wenn er an einem Fahreignungsseminar mit verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Inhalten teilnimmt. Allerdings nur bei einem Punktekonto bis zu fünf Punkten und nur einmal in fünf Jahren. Das ist nicht allzu oft. Zum Glück gibt es auch die sogenannte Tilgungsfrist, durch welche die Einträge im FAER nur für eine begrenzte Zeit gespeichert werden. Wann also verjähren Punkte in Flensburg?
- Hat man eine verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, die mit einem Punkt bestraft wurde, beträgt die Tilgungsfrist zwei Jahre und sechs Monate. Das könnte zum Beispiel ein Abstands- oder Handyverstoß sein.
- Handelte es sich um eine besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, die mit zwei Punkten sanktioniert wurde – wie Fahren unter Alkoholeinfluss – kommt es erst nach fünf Jahren zur Verjährung. Ebenso bei einer Straftat, bei der aber nicht der Führerschein entzogen bzw. keine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet wurde.
- Bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist muss der Fahrer sogar zehn Jahre auf die Löschung der Punkte warten.
Noch zu erwähnen ist die einjährige Überliegefrist. Diese soll sicherstellen, dass Verkehrsvergehen, die sich noch im Bestandszeitraum bereits bestehender Punkte zugetragen haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestands herangezogen werden können, wenn die Speicherung im Fahreignungsregister erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist der schon vorhandenen Punkte erfolgt.
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