Rotlichtverstoß

Bei Rot über die Ampel – kein Kavaliersdelikt!

Einmal kurz nicht aufgepasst – und schon ist man geblitzt. Ein Rotlichtverstoß ist nicht nur gefährlich für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer, sondern kann den Fahrer in Form eines Bußgeldes auch teuer zu stehen kommen. Zudem ist mindestens ein Punkt in Flensburg sicher. Wenn es ganz übel läuft, droht sogar der Führerscheinentzug. Umso wichtiger ist es, die Konzentration als Autofahrer stets hochzuhalten – selbst bei längeren Wartezeiten an einer Verkehrsampel. Wie hoch die Strafe ausfällt, wenn der Fahrer das Rotlicht missachtet, hat der Gesetzgeber im nachstehenden Bußgeldkatalog detailliert aufgelistet.

YouTube Video laden

Mit Klick auf den Button erteilen Sie Ihre Zustimmung eine Verbindung zu YouTube aufzubauen.***

*** YouTube Datenschutzhinweis

Dieses Video ist im erweiterten Datenschutzmodus von Youtube eingebunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwendeten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Technologien".

Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung von YouTube (Google).

Thema des Videos: Wie wird das Überfahren einer Ampel festgestellt?

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeldkatalog Rotlichtverstöße

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Rotlichtverstoß (ohne Rechtsabbiegen mit Grünpfeil)90 €1 Punkt-
… mit Gefährdung200 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €2 Punkte1 Monat
… bei schon länger als einer Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens200 €2 Punkte1 Monat
… mit Gefährdung320 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €2 Punkte1 Monat

Bußgeldkatalog Grünpfeil

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
… vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten70 €1 Punkt-
… vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten100 €1 Punkt-
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
… behindert100 €1 Punkt-
… gefährdet150 €1 Punkt-

Die Ampel ist für Geradeausfahrende auf Rot. Die Abbiegeampel springt gerade von Gelb auf Rot. Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß – lohnt sich der Einspruch?

Schuldig im Sinne der Anklage! Das denkt wohl jeder Fahrer, der einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes in den Händen hält – schließlich kann das Überfahren einer roten Ampel schwerwiegende Folgen für Fußgänger und Radfahrer haben. Doch Vorsicht – nicht jedes Schreiben der Bußgeldstelle muss zwangsläufig korrekt sein. Welche Aspekte zu beachten sind, wenn man die Vorwürfe im Bußgeldverfahren anfechten möchte, haben wir hier zusammengefasst:

  • Ist das Kraftfahrzeug bei gelbem Ampellicht geblitzt worden, kann eine Prüfung der Bußgeldvorwürfe sehr vielversprechend sein, da geklärt werden muss, ob der Fahrer wirklich die Chance hatte, gefahrlos zu bremsen – schließlich könnte die Bremsung auch zu einem Auffahrunfall mit nachfolgenden Verkehrsteilnehmern führen.
  • Auch darf die Dauer der Gelb- und Rotphase nicht die gesetzlichen Vorgaben unterlaufen. Das Gelblicht einer Ampel beispielsweise muss innerorts mindestens drei Sekunden, außerorts mindestens vier Sekunden leuchten.
  • Wie alle Messgeräte im Verkehrswesen muss auch der hochsensible Ampelblitzer einer Lichtanlage regelmäßig und ordnungsgemäß gewartet werden – andernfalls können ungenaue Messdaten das Ergebnis sein.
  • Findet der Rechtsbegriff des Augenblicksversagens Anwendung, kann den Fahrer vom Vorwurf grob pflichtwidrigen Verhaltens befreien werden. Da bei einem Rotlichtverstoß Sekundenbruchteile über die Schwere der Schuld entscheiden, spielt dieser Terminus eine wichtige Rolle beim Einspruch gegen die Vorwürfe der Bußgeldstelle.

Juristisch unter Augenblicksversagen einzuordnen ist beispielsweise der sogenannte Mitzieheffekt. Dieser tritt in Kraft, wenn ein Autofahrer auf seiner Spur oder der Nebenspur den Verkehrsteilnehmern folgt, ohne sich im Falle des Rotlichtverstoßes bewusst zu sein, dass die Ampel für ihn schon auf Gelb oder Rot gestellt hat. Auch eine Ablenkung wie etwa, wenn der Beschuldigte von einem anderen Fahrer provoziert wird, kann bei einem Verkehrsverstoß zur Abmilderung der Strafe führen.

alle Beiträge zum Thema Rotlichtverstoß

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: