Bei Gelb geblitzt – ist das möglich?
Noch bei gelb geblitzt oder schon bei rot? Das schießt wohl jedem Fahrer durch den Kopf, wenn er an einer Ampel geblitzt wurde. Aber kann man überhaupt bei Gelb geblitzt werden – oder ist nur ein rotes Ampellicht Auslöser für das Blitzerfoto und den anschließenden Bußgeldbescheid? Die passende Antwort und Tipps zum Umgang mit Post von der Bußgeldbehörde erhalten Sie hier.
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Warum Sie bei Gelb bereits bremsen sollten …
Eine weitverbreitete Meinung ist, dass man bei Gelb noch fahren darf. Ein Blick auf die Straßenverkehrsordnung lässt jeden Befürworter dieser Meinung verstummen. In § 37 heißt es: „Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Davon ausgenommen ist ein Fahrer nur, wenn er durch plötzliches Abbremsen einen Auffahrunfall herbeiführen würde. Kann der Betroffene das nicht nachweisen, kostet ihn der Verstoß ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 15 Euro.
Steht die Ampel auf Gelb, müssen Sie anhalten. Es sei denn, das unerwartete Abbremsen könnte einen Auffahrunfall provozieren.
Deutlich kostspieliger ist ein Rotlichtverstoß. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen, weshalb auch die Strafen im Bußgeldkatalog empfindlich hoch sind. Verstärkende Faktoren sind Gefährdung oder Sachbeschädigung und ob die Rotphase schon länger als eine Sekunde angedauert hat. Die Skala reicht von 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bis zu 360 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Auch für Radfahrer kann ein Rotlichtverstoß mit bis zu 180 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister zu Buche schlagen.
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