Anhänger

Mit dem Anhänger auf der Straße – Verstöße belasten den Geldbeutel

Universell einsetzbar, aber nicht ohne Regelwerk. Mit einem Pkw-Anhänger kann man sich die teure Umzugsfirma sparen oder mit Fahrrädern im Gepäck in den Urlaub fahren. Der vorschriftsmäßigen Anbringung einer Anhängerkupplung und Einhaltung des Tempolimits sollten aber unbedingt Folge geleistet werden. Verstöße mit dem Anhänger können nämlich ein üppiges Bußgeld kosten sowie Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Der nachstehende Text gibt Aufschluss darüber, worauf Sie beim Fahren mit einem Anhänger achten sollten und welche Sanktionen im Falle eines Verkehrsdeliktes im Einzelnen auf Sie zukommen können.

Anhänger

Anhänger Gewicht & Führerscheinklassen

Mit dem Führerschein der Klasse B darf jeder Autofahrer einen Anhänger mit dem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg fahren. Mit steigendem Gewicht des Anhängers ist auch eine höhere Führerscheinklasse nötig. So erlaubt die Klasse B96 unter anderem das Fahren von Pferdeanhängern und Wohnwagen, wenn diese gemeinsam mit dem Fahrzeug nicht mehr als 4250 kg wiegen. Bis zu 3500 kg alleiniges Anhängergewicht deckt die Führerscheinklasse BE ab.

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Ein entsprechender Fahrschulkurs, um den Zusatz E in seinem B-Führerschein vorweisen zu können, kostet in der Regel zwischen 400 und 800 Euro, während der Erwerb der Klasse B96 mit 300 bis 500 Euro etwas günstiger ist. Zudem beinhaltet dieser einen deutlich geringeren Aufwand für den Theorie- und Praxisunterricht, der im Gegensatz zum Bestehen der Klasse BE nicht mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss. Hat man den richtigen Führerschein und auch die Anhängerzulassung, ist noch Folgendes zu beachten: Auch Ihr Anhänger muss regelmäßig zum TÜV zwecks Überprüfung von Alter und Profiltiefe der Reifen sowie des ordnungsgemäßen Zustandes des Bodens und der Wände.

Geschwindigkeitsverstöße beim Fahren mit einem Anhänger kosten bis zu 680 Euro Bußgeld – zudem können 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten fällig werden. Wer die Anhängerkupplung nicht vorschriftsmäßig verwendet, wird im Höchstfall mit 200 Euro und einem Punkt sanktioniert.

Bußgeldkatalog: Anhänger Geschwindigkeit & Anhängerkupplung

Generell dürfen Sie mit einem Anhänger am Auto aufgrund des höheren Unfallrisikos nicht schneller als 80 km/h fahren – es sei denn, der Fahrer erhält von der Zulassungsbehörde eine Tempo-100-Plakette. Dafür müssen allerdings bestimmten Voraussetzungen, wie das Vorhandensein eines Antiblockiersystems und eine geeignete Reifenbeschaffenheit gegeben sein. Sanktionen bei Verstößen gegen das Tempolimit mit einem Pkw samt Anhänger werden laut Bußgeldkatalog mit den Bestrafungen für Lkw-Fahrer gleichgesetzt.

 

Auch wer die Anhängerkupplung nicht vorschriftsmäßig am Pkw anbringt, nimmt fahrlässig eine Gefährdung des Verkehrs in Kauf. Wenn durch die mangelnde Verbindung der Fahrzeugkombination die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, muss der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg – bei Gefährdung werden neben dem Punkt 165 Euro, bei Unfallfolge 200 Euro fällig.

Innerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h 70 €--
21 - 25 km/h 115 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 180 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 260 €2 Punkte1 Monat
41 - 50 km/h 400 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 560 €2 Punkte2 Monate
61 - 70 km/h 700 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Außerorts

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

Bußgeldkatalog Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast

Neben der Einhaltung des Tempolimits ist auch das Gewicht von großer Bedeutung für das verkehrsgerechte Fahren mit einem Anhänger. Die folgende Tabelle zeigt auf, bei wie viel Prozent Überschreitung der Achslast (Gewicht, mit dem die Achsen belastet werden), der Anhängelast (Gewichts des Anhängers) und des Gesamtgewichts von Fahrzeug und Anhänger, mit welchen Sanktionen zu rechnen ist. Fahrverbote werden zwar nicht verhängt, aber stets ein Punkt in Flensburg und Bußgelder bis zu einer Höhe von 425 Euro.

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als
mehr als 5 Prozent80 €1 Punkt-
10 Prozent110 €1 Punkt-
15 Prozent140 €1 Punkt-
20 Prozent190 €1 Punkt-
25 Prozent285 €1 Punkt-
30 Prozent380 €1 Punkt-
Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als
mehr als 5 Prozent140 €1 Punkt-
10 Prozent235 €1 Punkt-
15 Prozent285 €1 Punkt-
20 Prozent380 €1 Punkt-
25 Prozent425 €1 Punkt-
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als
20 Prozent95 €1 Punkt-
25 Prozent140 €1 Punkt-
30 Prozent235 €1 Punkt-
Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als
20 Prozent95 €1 Punkt-
25 Prozent140 €1 Punkt-
30 Prozent235 €1 Punkt-

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