Der Verkehrsunfall – richtig Handeln in der Not
Bei einem Unfall gilt es in erster Linie, gesund aus seinem Auto auszusteigen. Allerdings gibt es für alle Beteiligten einige Regeln, die sowohl bei einem schweren Verkehrsunfall als auch bei kleineren Delikten, wie einem Auffahrunfall mit Blechschaden, zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem die Verständigung der Verkehrspolizei, die Absicherung der Unfallstelle sowie korrekte Angaben zu den eigenen Personalien und dem Tathergang. Hier erfahren Sie, was genau von Ihnen erwartet wird und welche Strafen der Gesetzgeber bei Zuwiderhandlung vorgesehen hat.
Unfallort: Darauf müssen Sie achten…
Laut § 34 der Straßenverkehrsordnung müssen Beteiligte an einem Verkehrsunfall:
- unverzüglich halten umgehend zu Seite zu fahren, soweit das der Schaden am eigenen Kraftfahrzeug zulässt
- Polizei und Rettungswagen alarmieren
- die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnweste sichern
- verletzten Personen helfen
- sich anderen Beteiligten und Geschädigten ausweisen und angeben, dass man am Unfall beteiligt war Angaben über die Haftpflichtversicherung machen
- Als Verursacher auch bei weniger schwerwiegende Unfällen mit Sachschaden auf den Geschädigten warten oder nach Ablauf der Wartefrist Kontaktdaten am Unfallort hinterlassen beziehungsweise die nächste Polizeidienststelle informieren
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Zudem ist es untersagt, Unfallspuren zu beseitigen, bevor die Beweisaufnahme durch die Polizei erfolgt ist. Natürlich sollten auch potenzielle Zeugen auf die Beamten warten, um über den Unfallhergang auszusagen. Wer sich an der Unfallstelle im Sinne der Straßenverkehrsordnung falsch verhält, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro zahlen. Führt die Zuwiderhandlung zu einem weiteren Verkehrsunfall, schlagen 35 Euro zu Buche.
Verkehrswidriges Verhalten am Unfallort hat ein Verwarnungsgeld zur Folge, Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung gelten nach StGB als Straftat und werden mit 3 Punkten in Flensburg sanktioniert.
Fahrerflucht & unterlassene Hilfeleistung
Die Unterlassung von Erster Hilfe wird hingegen nicht mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Vielmehr wird hier das Strafgesetzbuch herangezogen, was für den Beschuldigten Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen und sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Gleiches gilt für die Fahrerflucht, denn mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort entzieht sich der Fahrer nicht nur der Aufklärung des Verkehrsverstoßes, sondern auch seiner Verantwortung gegenüber den am Unfall verbliebenen – möglicherweise verletzten – Personen.
Bußgeldkatalog Unfall
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie hielten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht unverzüglich an. | 30 € | - | - |
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten Ihre Beteiligung am Verkehrsunfall anzugeben. | 30 € | - | - |
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift zu geben. | 30 € | - | - |
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen. | 30 € | - | - |
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten nach bestem Wissen Angaben über Ihre Haftpflichtversicherung zu machen. | 30 € | - | - |
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, nachdem Sie eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hatten, Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort zu hinterlassen. | 30 € | - | - |
Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr, sodass es zu einem weiteren Unfall kam. | 30 € | - | - |
Sie fuhren als Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite. | 30 € | - | - |
Sie fuhren als Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite, sodass es zu einem weiteren Verkehrsunfall kam. | 35 € | - | - |
Sie beseitigten nach einem Verkehrsunfall Unfallspuren, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen waren. | 30 € | - | - |
Sie entfernten sich unerlaubt vom Unfallort (Straftat nach StGB). | - | 3 Punkte | Fahrverbot & Freiheitsstrafe möglich. |
Sie machten sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig (Straftat nach StGB). | - | 3 Punkte | Fahrverbot & Freiheitsstrafe möglich. |
Der von Ihnen verursachte Unfall hatte eine fahrlässige Körperverletzung zur Folge (Straftat nach StGB). | - | 3 Punkte | Fahrverbot & Freiheitsstrafe möglich. |
Der von Ihnen verursachte Unfall hatte eine fahrlässige Tötung zur Folge (Straftat nach StGB). | - | 3 Punkte | Fahrverbot & Freiheitsstrafe möglich. |
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