Abbiegen, Wenden & Rückwärtsfahren

Vorsicht Bußgeld – falsches Abbiegen, Wenden & Rückwärtsfahren

Wer ordnungsgemäß Autofahren möchte, sollte nicht nur das Tempolimit einhalten und auf rote Ampeln achten. Auch die Basics eines jeden Fahrzeugführers wie Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sind unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden. Verstöße dieser Art sind keine Seltenheit und werden insbesondere bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für Abbiegeverstöße sowie Fehler beim Wenden und Rückwärtsfahren im Einzelnen vorsieht, erfahren Sie hier.

Abbiegen, Wenden & Rückwärtsfahren

Falsches Abbiegen – wann es teuer wird!

Geringere Verstöße beim Abbiegen – wie zum Beispiel das Abbiegen ohne vorschriftsmäßiges Einordnen – werden noch mit Verwarngeldern bestraft. Geht das Abbiegen aber mit einer Gefährdung für den entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer einher, wird für den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister fällig. Die gleiche Sanktion kommt auf den Verkehrsteilnehmer zu, wenn er beim Abbiegen Fußgänger gefährdet. Wenn Linksabbieger nicht vorschriftsmäßig voreinander abbiegen und dabei eine Gefährdung entsteht, stehen ebenfalls ein Punkt und 70 Euro Bußgeld an. 80 Euro und ein Punkt hingegen werden fällig, wenn Sie beim Abbiegen in ein Grundstück die besondere Vorsicht außer Acht lassen und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährden – ein Strafmaß, das auch beim Wenden oder Rückwärtsfahren mit Gefährdung angewendet wird.

Seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs am 9. November 2021 müssen Lkw-Fahrer, die nicht in Schrittgeschwindigkeit abbiegen, zudem mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen.

Richtig abbiegen – gewusst wie!

Laut § 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es noch weitere Vorgaben vom Gesetzgeber bezüglich des korrekten Verhaltens beim Abbiegen:

  • Denken Sie immer daran, das Abbiegen zeitnah und deutlich anzukündigen, indem Sie den Blinker setzen.
  • Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug rechtzeitig möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, möglichst weit links, einzuordnen. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn dabei kein Schienenfahrzeug behindert wird.
  • Sowohl vor dem Einordnen also auch noch einmal vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Ein Blick über die Schulter sowie in den Seiten- und Rückspiegel ist dabei unerlässlich.
  • Entgegenkommende Fahrzeuge haben stets Vorfahrt vor dem Abbieger. Dies gilt auch für Schienenfahrzeuge, Fahrräder, Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung fahren sowie für Linienomnibusse und sonstige Fahrzeuge, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen.
  • Auch Fußgänger haben Vorfahrt und müssen besonders im Blick behalten werden

Bußgeldkatalog Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen
… mit Gefährdung70 €1 Punkt-
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet70 €1 Punkt-
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen
… mit Gefährdung70 €1 Punkt-
Beim Abbiegen in ein Grundstück einen Anderen gefährdet80 €1 Punkt-
Beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen Anderen gefährdet80 €1 Punkt-

Zusätzliche Aspekte, die beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren von Bedeutung sind:

  • Ist auf der Straße ein blaues Verkehrsschild mit weißem Pfeil zu sehen, ist die Fahrtrichtung vorgeschrieben und es darf nur in die angezeigte Richtung abgebogen werden.
  • Wenn Sie an einer grünen Ampel abbiegen wollen, darf erst gefahren werden, wenn sichergestellt ist, dass Sie den Gegenverkehr nicht behindern. Bei einer gesonderten Ampel mit einem Pfeil nach links oder rechts dürfen Sie abbiegen, sobald diese grün ist, während ein Zusatzschild mit Grünpfeil an einer Ampel bedeutet, dass Sie als Rechtsabbieger auch bei Rot fahren dürfen. Auch hier gilt, dass die Straße dafür frei sein muss.
  • Beim Rückwärtsfahren sollten Lkw-Fahrer aufgrund des vergrößerten toten Winkels besonders achtgeben.
  • Wenden und Rückwärtsfahren ist auf Straßen wie der Bundesautobahn strengstens untersagt.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

Das könnte dich auch interessieren:

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: