Behinderung von Schulbussen und öffentlichen Verkehrsmitteln

Verstöße beim Überholen von Bus & Bahn

Ob Schulkinder, Berufstätige auf dem Weg zur Arbeit oder Rentnerinnen und Rentner, die sich in der City einen schönen Tag machen möchten – Busse und Straßenbahnen gehören zu den wichtigsten Bausteinen der Infrastruktur jeder Stadt. Damit die Fahrgäste auch sicher ans Ziel kommen, müssen Autofahrer besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie im Straßenverkehr auf ein öffentliches Verkehrsmittel treffen. Was Sie beachten sollten und bei welchem Verstoß Bußgelder und Punkte in Fahreignungsregister zu Buche schlagen, soll im Folgenden näher erläutert werden.

Behinderung von Schulbussen und öffentlichen Verkehrsmitteln

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Überholen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen – safety first!

Busse und Straßenbahnen bzw. deren Insassen unterliegen im Straßenverkehr einem besonderen Schutz. Wie man § 20 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Absatz 1 entnehmen kann, gilt für Kraftfahrzeugführer:

An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Dabei muss gewährleistet sein, dass Fahrgäste gefahrlos ein- und aussteigen können. Sie dürfen also nur mit Schrittgeschwindigkeit sowie angemessenem Abstand vorbeifahren und wenn nötig, muss gewartet werden. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf Schulbusse zu legen, da Kinder den Verkehr im Gegensatz geschulten Erwachsenen nicht immer richtig einschätzen können. Eine besondere Vorsicht- und Bremsbereitschaft ist äußerst ratsam. Wenn sich Omnibusse des Linienverkehrs und Schulbusse mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, gilt sogar striktes Überholverbot.

Ist das Warnblinklicht eingeschaltet und der Bus steht an der Haltestelle, darf der Fahrer dahinter nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr, es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich voneinander getrennt. Zudem muss Linien- und Schulbussen die Abfahrt von der jeweiligen Haltestelle ermöglicht werden. Eine Ausnahmeregel stellen Fernbusse dar: Diese dürfen – auch wenn Sie an einer Haltestelle stehen, – wie andere Kraftfahrzeuge überholt werden. Wer ein- oder aussteigende Fahrgäste beim Überholen eines Busses behindert oder gefährdet, muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von bis zu 70 Euro rechnen.

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