Speed-Index: Wie schnell dürfen meine Reifen fahren?

Was die Kennzeichnung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Reifens verrät

Für jeden Topf gibt es den passenden Deckel und für jedes Auto die passende Bereifung. Die Fahrzeugpapiere und eine Kennzeichnung auf dem Reifen, der sogenannte Geschwindigkeitsindex, geben Auskunft darüber, wie schnell dieser gefahren werden darf. Was beim Ablesen der Reifenparameter hinsichtlich Tempo und auch Tragfähigkeit zu beachten ist, welche Sonderregelungen gelten und welche Strafen bei Missachtung drohen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Reifen-Geschwindigkeitsindex

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Was gibt der Geschwindigkeits- oder Speed-Index an?

Mit dem Geschwindigkeits- oder Speed-Index geben Hersteller an, für welches Höchsttempo ein Fahrzeugreifen zugelassen ist. Den korrekten Reifendruck vorausgesetzt, wird bis zu diesem Maximum ein störungsfreier Dauerbetrieb garantiert. Übertrifft man hingegen das empfohlene Maximaltempo, besteht die Gefahr, dass sich das Gummi zu stark erhitzt, der Pneu sich verformt und Schaden nimmt.

Das zulässige Maximum für die Bereifung kann man der offiziellen Reifenbezeichnung auf der Reifenflanke oder den Fahrzeugpapieren entnehmen. Dieses ist mit einem Buchstaben von A bis Y gekennzeichnet. Abgesehen von Buchstaben H und Z gilt: Je näher sich der Buchstabe am Ende des Alphabets befindet, desto besser ist die Leistung des Autoreifens bei hohen Geschwindigkeiten.

Der Geschwindigkeitsindex steht in der Regel als letzter Buchstabe am Ende der Reifenkennung. Steht dort beispielsweise „205 / 55 R 16 91 V“, so gibt das „V“ Aufschluss über das erlaubte Maximaltempo.

Welche Bereifung beziehungsweise welcher Index für ein Auto oder Motorrad zugelassen sind, kann in den Zeilen 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgelesen werden.

Welche Bedeutung haben die Buchstaben?

Jedem der Buchstaben des Speed-Index ist eine maximale Geschwindigkeit zugeordnet. Die folgende Tabelle hilft beim Abgleich der geeigneten Reifengeschwindigkeit für ein Fahrzeug:

GESCHWINDIGKEITSINDEXHÖCHSTGESCHWINDIGKEIT IN KM/H
J100
K110
L120
M130
N140
P150
Q160
R170
S180
T190
U200
H210
V240
W270
Y300
ZRÜber 240

Wenn ein Reifen laut Index für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt ist, als im Fahrzeugschein angegeben, darf er ebenfalls gefahren werden. Ist in den Fahrzeugpapieren etwa ein „H“ für 210 km/h eingetragen, darf man auch einen „V“-Reifen aufziehen, der für 240 km/h zugelassen ist.

Nicht erlaubt ist hingegen die Verwendung von einer Bereifung mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als eingetragen. Steht im Schein ein „V“, dürfen keine Reifen des vorangehenden Buchstabens montiert werden.

Autoreifen mit dem Geschwindigkeitssymbol ZR („über 240 km/h“) waren früher für schnelle, ältere Fahrzeuge vorgeschrieben, sind aber nicht genormt und werden daher oft nicht mehr angeboten. Fachhändler wissen in der Regel, welche Pneus mit den aktuellen Symbolen als Ersatz verwendet werden können.

Der Tragfähigkeitsindex

Es gibt noch eine weitere Kenngröße, die in Zusammenhang mit dem Speed-Index beachtet werden sollte, um den passenden Reifen zu finden. Der Tragfähigkeitsindex gibt seine maximal zulässige Last an und kann ebenfalls auf der Reifenflanke abgelesen werden.

Für die Tragfähigkeit gilt: Die Last eines Reifens muss mindestens der Hälfte des Gewichts entsprechen, das von der Achse getragen werden kann. Sieht die Kennung so aus: „205 / 55 R 16 91 V“, ist der Lastindex des Fahrzeuges gleich 91.

In diesem Fall würde die Tragfähigkeit 615 kg betragen, sofern der vorgeschriebene Reifendruck stimmt. Auch hier müssen die Pneus des Fahrzeugs mindestens dem in den Fahrzeugpapieren vermerkten Tragfähigkeitsindex entsprechen.

TRAGFÄHIGKEITSINDEXkgTRAGFÄHIGKEITSINDEXkgTRAGFÄHIGKEITSINDEXkgTRAGFÄHIGKEITSINDEXkg
20805521879437101825
22855823680450102850
24855924381462103875
26906025082475104900
281006125783487105925
301066226584500106950
311096327285515107975
3311564280865301081000
3512165290875451091030
3712866300885601101060
4013667307895801111090
4114568315906001121120
4215069325916151131150
4416070335926301141180
4617071345936501151215
4717572355946701161250
4818073365956901171285
5019074375967101181320
5119575387977301191360
5220076400987501201400
5320677412997751211450
54212784251008001221500

Wird ein Reifen jenseits des Geschwindigkeitssymbols H aufgezogen, wirkt sich das auch auf die Tragfähigkeit aus. Oberhalb von 210 km/h sinkt auch die maximale Belastbarkeit der Bereifung. Bei einem Tempo von 240 km/h beträgt diese nur noch 91 Prozent des eingetragenen Wertes. Daher sind Last- und Speed-Index immer in Kombination zu sehen.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Winterreifen

Um die Winterreifenpflicht in Deutschland zu erfüllen, dürfen Reifen mit M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee) nur noch bis Oktober 2024 verwendet werden. Ab dann sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winterreifen und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Berg und Schneeflocke) erlaubt.

Für M+S-Reifen gilt: Ihr Geschwindigkeitsindex darf auch unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. In diesem Fall muss der Fahrer jedoch durch einen Aufkleber im Sichtfeld oder eine Geschwindigkeitsanzeige über die verringerte Maximalgeschwindigkeit der Reifen informiert werden und sie während der Fahrt auch einhalten.

Sonderregelung zum Winterreifen auch in Italien

Im Straßenverkehr Italiens gibt es ebenfalls eine erwähnenswerte Sonderregelung in Bezug auf den Speed-Index. In den Sommermonaten dürfen Winter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) nur dann aufgezogen werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem von Standard-Sommerreifen entspricht.

Für die übrige Zeit gilt, dass auch Autoreifen verwendet werden können, die einen niedrigen Indexwert aufweisen als in den Fahrzeugpapieren angegeben. Auch hier muss der Fahrer mittels Aufkleber oder Anzeige auf den niedrigeren Wert hingewiesen werden. Außerdem müssen die Gummiräder mindestens mit dem Geschwindigkeitssymbol „Q“ gekennzeichnet sein.

Welche Strafen drohen, wenn man sich nicht an den Speed-Index hält?

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zum Geschwindigkeitsindex führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie des Versicherungsschutzes des Fahrzeugs. Bußgelder und die sofortige Stilllegung des Kfz sind die Folge. Für die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 50 Euro vor.

Wird der Verkehr beeinträchtigt, erhöht sich die Strafe auf 90 Euro und wird um einen Punkt in Flensburg ergänzt. Wird das zulässige Maximaltempo des Pneus überschritten, kommen weitere 25 Euro hinzu.

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