Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle 10435 Bin. Pk., Schönhauser Allee 165, Ri. Torstr. überschritten zu haben? Nehmen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nicht einfach so hin! Die spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Erfahrung mit Bußgeldverfahren von dieser Messstelle.
Die Messprotokolle der hier durchgeführten Messungen werden durch die Bußgeldstelle Der Polizeipräsident in Berlin, Bußgeldstelle, Magazinstraße 5, 10179 Berlin ausgewertet.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- Geschwindigkeitsmessgerät
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.