Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle B 5, Abschnitt 580, km 1,95, zw. Abzweig Bredow und Wernitz, in FR BAB 10 überschritten zu haben? Zahlen Sie Ihr Bußgeld nicht voreilig! Auf Verkehrsrecht spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Bußgeldverfahren dieser Messstelle geprüft.
Die Bußgeldbehörde Land Brandenburg, ZBSt Pol BB, Oranienburger Str. 31 A, 16775 Gransee bewertet die Messergebnisse und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- Lasermessung
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.