Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Bernau a. Chiemsee, A 8 Osts Ri. Salzburg, Abschnitt 1200, km 0.93, Ri. Salzburg überschritten zu haben? Nehmen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nicht einfach so hin! Die spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Erfahrung mit Bußgeldverfahren von dieser Messstelle.
Hier festgestellte Verkehrsverstöße, werden durch die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt, Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeitenstelle, Hirschberger Ring 38, 94315 Straubing bearbeitet.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
- VITRONIC PoliScan FM1 (PSFM1)
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.