Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Hannover, B 6, Abschnitt 515, Station 0,080, Richtung Garbsen überschritten zu haben? Lassen Sie den gegen Sie erhobenen Vorwurf durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte der Partnerkanzleien von Geblitzt.de prüfen! Diese kennen die Messstelle, die zuständige Behörde und das eingesetzte Messgerät.
Hier festgestellte Verkehrsverstöße, werden durch die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover, FB Öffentliche Ordnung OE 32.41, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover bearbeitet.An dieser Messstelle sind bisher folgender Messverfahren und -geräte dokumentiert. Diese sind meistens in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) vermerkt.
- Frontfoto
Nicht alle Vorwürfe eines Bußgeldverfahrens sind gerechtfertigt oder ausreichend belegt. 12% der durch die Partneranwälte betreuten Fälle werden eingestellt. Bei weiteren 25% besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Strafmaßes (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte) zu erreichen.