Informationen zur Messstelle
Ihnen wird vorgeworfen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Messstelle Potsdam, K.-Gruhl-Str. 28-28a, Ri. Plantagenstr. überschritten zu haben? Wehren Sie sich gegen den Vorwurf und reichen Ihre Unterlagen jetzt ein! Die Fachanwälten für Verkehrsrecht der Partnerkanzleien von Geblitzt.de sind bereits gegen Vorwürfe an dieser Messstelle vorgegangen.
Die Bußgeldbehörde Landeshauptstadt Potsdam, Bußgeldstelle, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam bewertet die Messergebnisse und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
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Menschliche und technische Fehler resultieren in fehlerhaften Bußgeldverfahren und nicht ausreichend belegten Vorwürfen. Bei diesen bestehen gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens oder Strafmilderung (z.B. Wegfall des Fahrverbotes oder der Punkte). Geblitzt.de hilft Ihnen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte prüfen zu lassen und gegen das Bußgeldverfahren vorzugehen.