Informationen zur Messstelle
Ihnen wird das Unterschreiten des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug an der Messstelle Rheda-Wiedenbrück A 2, Km 352,300 FR Dortmund vorgeworfen? Nehmen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nicht einfach so hin! Die spezialisierte Partneranwälte von Geblitzt.de haben bereits Erfahrung mit Bußgeldverfahren von dieser Messstelle.
Die Messprotokolle der hier durchgeführten Messungen werden durch die Bußgeldstelle Kreis Gütersloh, Abt. Straßenverkehr, Herzebrocker Str. 140, 33324 Gütersloh ausgewertet.Bisher kamen folgende Messgeräte an dieser Messstelle zum Einsatz. Verwendete Messgeräte sind üblicherweise in den amtlichen Schreiben (Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid) dokumentiert.
- VKS-Messung
Sowohl bei der Auswertung der Messungen, als auch den eingesetzten Messgeräten kommt es zu menschlichen und technischen Fehlern. Ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt. Gegen eine Vielzahl dieser Bußgeldverfahren kann deshalb erfolgreich vorgegangen werden.