100.000 Euro Bußgeld für den wahrscheinlich teuersten Abstandsverstoß aller Zeiten

21.02.2025 - 4 min Lesezeit

Schweizer wegen zu geringen Abstands zu Rekordstrafe verurteilt

In der Schweiz ist ein Autofahrer wegen eines Abstandsverstoßes auf der Autobahn zu einer Geldstrafe von über 100.000 Euro verurteilt worden. Der Mann war im Frühling 2024 auf der Autobahn A1 von einem Blitzer erfasst worden. Eine Beschwerde des wirtschaftlich gut gestellten BMW-Fahrers gegen die Bewährungsstrafe wies das Schweizer Bundesgericht ab.

100.000 Euro Bußgeld für den wahrscheinlich teuersten Abstandsverstoß aller Zeiten

Heiko Barth / shutterstock.com

Extrem teurer Verkehrsverstoß

Nach Angaben des Schweizer Bundesamtes für Straßen (ASTRA) hätte der Autofahrer eine Mindestdistanz in Metern zum vorausfahrenden Kfz einhalten müssen, die der Hälfte seiner Geschwindigkeit entspricht. Stattdessen betrug der Abstand jedoch weniger als ein Sechstel des Tachowertes.

In der Schweiz drohen schon bei kleineren Verkehrsvergehen hohe Strafen. Wiegt der Verstoß besonders schwer, richtet sich die Geldbuße nach dem Einkommen. Im Falle des Dränglers hat dies zu der astronomischen Summe von 98.500 Franken oder umgerechnet 104.590 Euro geführt.

Allerdings wurde das Urteil mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren gefällt. Das bedeutet, dass die Buße nur fällig wird, wenn der wohlbetuchte Fahrer in dieser Zeit erneut gegen Verkehrsregeln verstößt.

Kein Pardon bei den Eidgenossen

Der BMW-Fahrer aus dem Kanton Aargau ist nicht der erste Verkehrssünder, der in der Schweiz ein extrem hohes Bußgeld zahlen muss. Bereits 2010 wurde ein Raser mit rund 290.000 Franken (rund 308.000 Euro) sanktioniert, weil er mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Auch ein finnischer Tourist musste 2023 tief in die Tasche greifen: Er wurde mit 82 km/h in einer 50er-Zone geblitzt und zu einer Strafe von 121.000 Euro verurteilt.

Können auch deutsche Rekordstrafen aus der Schweiz erhalten?

Wer als deutscher Staatsbürger in der benachbarten Schweiz Verkehrsverstöße begeht, kann tatsächlich auch mit einer einkommensabhängigen Strafe belegt werden. Bei der Vollstreckung solcher Bußgelder gibt es jedoch eine Einschränkung:

Wenn eine in der Schweiz verhängte Geldstrafe das in Deutschland zulässige Maximum für vergleichbare Verkehrsdelikte überschreitet, wird der Betrag bei der Vollstreckung auf diese Obergrenze reduziert. In anderen Worten: Man zahlt nur den Höchstbetrag, der nach deutschem Recht für vergleichbare Verstöße möglich ist.

Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Mai 2024 können in der Schweiz begangene Verkehrsverstöße auch in der Bundesrepublik geahndet werden. Die grenzüberschreitende Vollstreckung war im Rahmen eines neuen Polizeiabkommens beider Staaten eingeführt worden.

Wie hoch wäre die Strafe auf einer deutschen Autobahn ausgefallen?

In Deutschland sind die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten wie Abstandsverstöße im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geregelt. Die Geldbußen variieren je nach gefahrenem Tempo und dem tatsächlich eingehaltenen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h kann ein zu geringer Abstand mit Bußgeldern von bis zu 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bestraft werden

Wenn der Bußgeldkatalog nicht ausreicht

Die deutsche Rechtsprechung sieht keine einkommensabhängigen Strafen für Verkehrsverstöße vor. Die Gerichte können aber in bestimmten Fällen über die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Beträge hinausgehen.

Insbesondere bei grober Rücksichtslosigkeit, wiederholten Verstößen oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können höhere Geldstrafen verhängt werden. Zudem haben Richter die Möglichkeit, Fahrverbote oder in besonders schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen auszusprechen.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: adac.de

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