Späte Urlaubsüberraschung aus Italien: Das müssen Sie beachten
Ein deutscher Autofahrer rieb sich verwundert die Augen, als er neun Monate nach einer Italienreise einen Bußgeldbescheid über 106 Euro in den Händen hielt. Denn nach Abzug der Messtoleranz blieb nur eine minimale Überschreitung von 0,22 km/h der erlaubten Höchstgeschwindigkeit übrig.
Muss die Strafe jetzt trotzdem bezahlt werden? Wie lange dürfen die Behörden in Italien mit der Zustellung warten? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich rechtlich dagegen zu wehren? Melanie Leier, Verkehrsrechtsexpertin und Partneranwältin von Geblitzt.de, klärt im ausführlichen Interview über die Rechtslage auf.

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Worauf sollten Urlauber achten, wenn sie einen Bußgeldbescheid aus Italien erhalten?
Wer einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommt, sollte zunächst genau überprüfen, ob dieser formal korrekt ist und der Vorwurf nachvollzogen werden kann. Wichtige Aspekte sind dabei insbesondere Angaben zur Tatzeit, zum Tatort, zum Fahrzeug und zu dem vorgeworfenen Verstoß.
Gibt es eine Verjährungsfrist für Bußgelder aus Italien? Ist es rechtlich zulässig, dass ein Bußgeldbescheid aus Italien erst nach neun Monaten eintrifft?
In Italien beträgt die Vollstreckungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel fünf Jahre. Die Behörden müssen den Bußgeldbescheid jedoch innerhalb von 360 Tagen nach Feststellung des Verstoßes dem Betroffenen zustellen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels, das heißt, die Frist ist gewahrt, wenn die italienische Behörde den Bescheid rechtzeitig absendet. Es ist daher auch grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn der Bescheid erst nach neun Monaten bei dem Betroffenen eintrifft.
Müssen deutsche Autofahrer Bußgelder aus Italien bezahlen? Welche Konsequenzen drohen, wenn sie es nicht tun?
Grundsätzlich müssen deutsche Autofahrer Bußgelder aus Italien bezahlen. Aufgrund eines EU-Abkommens können Geldbußen über 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Wer nicht zahlt, riskiert bspw. Schwierigkeiten bei zukünftigen Reisen nach Italien, einschließlich möglicher Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort.
Kann eine deutsche Behörde das Bußgeld eintreiben?
Die italienischen Behörden haben die Möglichkeit, ein Vollstreckungsersuchen an die deutschen Behörden zu richten. Zuständig für die Durchsetzung ist das Bundesamt für Justiz, das unter bestimmten Voraussetzungen Bußgelder ab 70 Euro vollstrecken kann, sofern alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wie hoch sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Italien – sind 106 Euro für 0,22 km/h zu schnell noch verhältnismäßig?
In Italien variieren die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen je nach Höhe der Überschreitung und liegen zwischen 90 und über 3.000 Euro. Eine Geldbuße von 106 Euro für eine Überschreitung von nur 0,22 km/h erscheint unverhältnismäßig und sollte in jedem Fall juristisch überprüft werden.
Gibt es Möglichkeiten, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen?
Gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Einspruch fristgerecht und bei der zuständigen Behörde oder einem italienischen Gericht eingereicht werden muss. Nähere Informationen hierzu sind im Bußgeldbescheid enthalten.
Wie hoch sind die Erfolgschancen eines Einspruchs in einem solchen Fall?
Die Erfolgschancen eines Einspruchs hängen von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel formalen Fehlern im Bußgeldbescheid, Unstimmigkeiten bei der Messung oder Dokumentation sowie nicht eingehaltenen Fristen. Bei Zweifeln sollte der Bescheid umfassend juristisch überprüft werden.
Wer ist in Italien für die Ausstellung und Vollstreckung von Bußgeldern zuständig? Ist es rechtens, dass oftmals Inkassounternehmen involviert werden?
Italienische Verkehrsbehörden sowie die Polizei sind für die Ausstellung und Vollstreckung von Bußgeldern zuständig. Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, dass Inkassounternehmen im Auftrag dieser Behörden tätig werden. Betroffene sollten jedoch prüfen, ob das beauftragte Unternehmen legitim ist und ob zusätzlich erhobene Gebühren gerechtfertigt sind.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.