Versicherer-Verband ermittelt Top 10 der meistgeklauten Fahrzeugmodelle
Die Zahl der Kfz-Diebstähle in Deutschland ist im Jahr 2023 um fast 20 Prozent gestiegen. Der dadurch verursachte volkswirtschaftliche Schaden ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft enorm. Besonders höherwertige SUV-Modelle stehen im Fokus der Kriminellen. Ob auch Ihr Fahrzeug dabei ist und wie Sie sich im Falle eines Diebstahls verhalten sollten, erfahren Sie hier.

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Durchschnittlicher Schaden durch Kfz-Diebstahl: 21.400 Euro
Rund 310 Millionen Euro volkswirtschaftlicher Schaden sind vorletztes Jahr in Deutschland durch den Diebstahl von Kraftfahrzeugen entstanden. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilte, wurden 2023 insgesamt 14.585 kaskoversicherte Kfz von ihren rechtmäßigen Besitzern entwendet. Dies entspricht einem Plus von 18,8 Prozent im Vorjahresvergleich.
Damit sind die Diebstahlzahlen nach einem kurzen Rückgang während der Coronapandemie 2022 wieder deutlich angestiegen. Nach Angaben von Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, müssen die Versicherer betroffenen Kunden für jeden Fall im Durchschnitt 21.400 Euro zahlen.
Die Top 10 der meistgeklauten Modelle
Diese Summe sei im Vorjahr noch um 6 Prozent niedriger gewesen, so Asmussen. Laut dem GDV-Leiter lässt sich der höhere Schaden pro Fall auch mit den Präferenzen der Täter erklären, die mittlerweile vor allem höherwertige SUVs ins Visier nehmen. Dies spiegelt sich auch in dem Ranking der meistgeklauten Modelle wider, das der GDV anhand von Kaskoversicherungsdaten erstellt hat.
Fahrzeugmodell | Anzahl Diebstähle | Schaden pro Fall in Euro |
Toyota Landcruiser (4. Generation) | 160 | 55.962 |
Lexus NX | 157 | 31.997 |
Lexus UX | 136 | 25.965 |
Range Rover Sport (2. Generation) | 121 | 59.625 |
Kia Stinger | 110 | 28.999 |
Toyota RAV4 (5. Generation) | 91 | 29.554 |
Hyundai Santa Fe (7. Generation) | 90 | 31.319 |
Jeep Grand Cherokee (4. Generation) | 87 | 31.458 |
Land Rover Range Rover (3. Generation) | 68 | 65.072 |
Toyota Prius+ | 66 | 16.966 |
Checkliste: Was tun, wenn das Auto plötzlich weg ist?
Wird man selbst Opfer von Autodiebstahl, ist das Gefühl der Ohnmacht und Verärgerung erst einmal groß. Wie man in einem solchen Unglücksfall trotzdem richtig reagiert, lässt sich anhand der folgenden Checkliste Punkt für Punkt nachvollziehen:
- Prüfen, ob es sich wirklich um einen Diebstahl handelt
Wenn das Fahrzeug plötzlich verschwunden ist, sollte zuerst geklärt werden, ob es möglicherweise abgeschleppt oder von den Behörden sichergestellt wurde. Bei der Polizei kann nachgefragt werden. - Anzeige bei der Polizei erstatten
Der Diebstahl sollte umgehend bei der Polizei gemeldet werden. Es ist wichtig, nur präzise Angaben zum Fahrzeug zu machen, wie etwa zum Kilometerstand. Falsche Informationen könnten die weiteren Ermittlungen erschweren. Eine Kopie der Anzeige sollte für die Versicherung und das Straßenverkehrsamt angefordert werden. - Sperrung von persönlichen Wertgegenständen
Falls wichtige persönliche Gegenstände wie Smartphones oder Kreditkarten im Fahrzeug waren, sollte schnellstmöglich dafür gesorgt werden, dass diese gesperrt werden, um Missbrauch zu vermeiden. - Meldung an die Versicherung
Die Teilkaskoversicherung sollte schnellstmöglich schriftlich über den Diebstahl informiert werden. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt sind, da ungenaue Informationen den Versicherungsschutz gefährden können. - Leasinggeber oder die finanzierende Bank informieren
Wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist, muss die entsprechende Leasinggesellschaft oder Bank umgehend benachrichtigt werden. - Prüfung weiterer Versicherungen
Waren wertvolle Gegenstände im Fahrzeug, sollte überprüft werden, ob diese durch eine Hausratversicherung oder Gepäckversicherung abgedeckt sind, und der Diebstahl sollte auch dort gemeldet werden. - Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle
Um unnötige Kosten zu vermeiden, muss das gestohlene Fahrzeug binnen 14 Tagen beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. Dafür werden eine Kopie der polizeilichen Anzeige sowie der Kfz-Brief und -Schein benötigt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: t-online.de, gdv.de, adac.de
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